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Fragen und Antworten zum CC-Erosionskataster

9.  Beantragung von Ausnahmen von den Bewirtschaftungsauflagen im Einzelfall

 

9.1  Wie werden Ausnahmen vom Pflugverbot im Einzelfall beantragt?

Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahme nach § 8 ErosionsSchV ist jährlich rechtzeitig vor dem beabsichtigten Einsatz des Pfluges zu stellen.

Der Antragsteller beantragt die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 8 ErosionsSchV bei der Unteren Landwirtschaftsbehörde mit den dafür vorgesehenen Formularen.

Anzugeben ist der Grund bzw. die Gründe für die Ausnahme. Beabsichtigt der Antragsteller eine von der CC-Einteilung des Flurstücks abweichende Bewirtschaftung nach § 6 Abs. 4 ErosionsSchV für eine Flurstücks-Teilfläche, ist das gleiche Formblatt zu verwenden und zusätzlich ist eine Schlagskizze vorzulegen, aus der die Lage der Teilfläche hervorgeht.

 

 

9.2  Was gehört zum Antrag auf Ausnahmen vom Pflugverbot im Einzelfall?

Zum Ausnahmeantrag gehören das Antragsformular und das Schlagverzeichnis, in dem der Antragsteller die Schläge aufführt, für die zu den angegebenen Zeitpunkten eine Ausnahme vom Pflugverbot vor Aussaat/Auspflanzen beantragt werden.

Beide Formblätter sind im Internet verfügbar über den Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung unter Startseite > Landwirtschaft > Boden- und Gewässerschutz > Bodenschutz.

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