Für die Erzeugung und Ver- arbeitung landwirtschaftlicher und
gartenbaulicher Produkte, deren Import und für die
dazugehörenden Kontrollen, gibt es in der EU und Deutschland
klare Regelungen. Lesen Sie weiter
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Es gibt ein EU-weit gültiges, einheiltichens Kontrollverfah-
ren, dem sich jeder unterstellen muss, der landwirtschaftliche oder
gartenbauliche Öko- Produkte erzeugt, verarbeitet, vermarktet,
importiert oder mit ihnen handelt.
Es gibt klare Regelungen für die Kennzeichnung
landwirtschaft- licher oder gartembaulicher Bio-Produkt - egal ob
Lebens- oder Futtermittel. Neben den staatlichen Kennzeichen gibt
es auch verschiedene private Zeichen, z.B. von den Öko-
Anbauverbänden, die Bio- Produkte kenntlich machen. Lesen Sie weiter
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