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Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Am 30. Oktober 2020 wurde die zweite Förderrichtlinie zu vier von fünf Maßnahmen des neuen Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ im Bundesanzeiger veröffentlicht. Somit kann das Programm pünktlich zum neuen Ausbildungsjahr ab dem 1. August 2020 umgesetzt werden.
Für das Programm stehen insgesamt 500 Mio. Euro zur Verfügung, 410 Mio. Euro hiervon können für Maßnahmen der ersten Förderrichtlinie eingesetzt werden.
Die Förderung nach der neuen Richtlinie umfasst vier Förderbereiche für kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern, die – obwohl sie von der Corona-Krise stark betroffen sind – ausbilden:

  1. „Ausbildungsprämien“ bei Erhalt des Ausbildungsniveaus der vergangenen drei Jahre in Höhe von 2.000 € für jede neu begonnene Berufsausbildung.
  2. „Ausbildungsprämien plus“ bei Erhöhung des Ausbildungsniveaus im Vergleich zu den vergangenen drei Jahren in Höhe von 3.000 € für jede zusätzliche neu beginnende Berufsausbildung.
  3. „Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung“ zur Vermeidung von Kurzarbeit während der Ausbildung in Höhe von 75 % der gezahlten Ausbildungsvergütung (Arbeitgeber-Brutto).
  4. „Übernahmeprämien“ (Übernahme von Auszubildenden bei pandemiebedingter Insolvenz des bisherigen Ausbildungsunternehmens) in Höhe von je 3.000 €.

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit.
Einfach und ohne großen Aufwand können Ausbildungsbetriebe prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Ausbildungsprämie vorliegen. Unter https://www.arbeitsagentur.de stehen alle Informationen und Antragsformulare zum Download zur Verfügung.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) und Wissenswertes

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