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Berufsausbildung in landwirtschaftlichen Berufen

Die Ausbildung in landwirtschaftlichen Berufen wird nach dem Berufsbildungsgesetz im dualen System - im Ausbildungsbetrieb und Berufsschule - vermittelt. Sie erfolgt auf der Grundlage eines Ausbildungsvertrages in staatlich anerkannten Ausbildungsbetrieben sowie an Berufsschulen. Der Berufsschulunterricht begleitet die betriebliche Ausbildung, er wird an einzelnen Wochentagen oder im Block erteilt. Dadurch wird gewährleistet, dass praktische Fertigkeiten und theoretische Kenntnisse aufeinander abgestimmt erworben und geübt werden können.

Im Beruf Landwirt/Landwirtin und teilweise im Beruf Winzer/Winzerin gibt es eine Abweichung: Im ersten Ausbildungsjahr wird die "Landwirtschaftliche Berufsschule in Vollzeitform" besucht. Diese Vollzeitschule wird bei erfolgreichem Abschluss als erstes Ausbildungsjahr im jeweiligen Beruf angerechnet. Im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erfolgt die Ausbildung im dualen System.

Die zunehmende Spezialisierung der Ausbildungsbetriebe im Agrarbereich macht die Ergänzung der betrieblichen Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten erforderlich.

Während ein oder mehrerer Wochen innerhalb der Ausbildungszeit bekommen Auszubildende Gelegenheit, sich die erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse, die im Betrieb nicht vermittelt werden können, anzueignen. Eine breite und gleichwertige oder entsprechend der Spezialisierung vertiefte Berufsausbildung ist somit gewährleistet.

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