Suchfunktion
Düngung
Das LTZ Augustenberg befasst sich im Rahmen seiner Facharbeit mit Fragen der Pflanzenernährung bzw. Düngung, die auch im Fokus der bekannten Umweltbeeinflussungen und der zu beachtenden gesetzlichen Vorgaben wie Düngeverordnung (DüV), Düngemittelverordnung (DüMV) und Bioabfallverordnung (BioAbfV) stehen.
Informationen zur neuen Düngeverordnung finden Sie in der folgenden Rubrik "Rechtlicher Rahmen".
Grundlagen und Grundwissen
-
Die Düngung ist eine der ältesten Maßnahmen im Acker- und Pflanzenbau. Zunächst erfolgte die Düngung vorwiegend mit organischen Düngestoffen, d. h. fast ausschließlich mit den wirtschaftseigenen Düngern wie Jauche, Stalldung und Fäkalien. Um 1840 brachte Justus Liebig die Wende mit seiner Mineralstofftheorie. Seitdem hat die deutsche Landwirtschaft zunehmend Selbstversorgung mit Nahrungsmitteln erreicht, wobei die Düngung eine besondere Rolle spielt.
Heute gehört die bedarfsgerechte Düngung – insbesondere von Stickstoff – zu den wirkungsvollsten Maßnahmen eines erfolgreichen Acker- und Pflanzenbaus. Bei der Anwendung organischer und mineralischer Dünger sind jedoch nicht nur Fragen nach Ertragssteigerung und ökonomischem Betriebsmitteleinsatz von Interesse, sondern gleichermaßen Aspekte der Umweltverträglichkeit der jeweiligen Düngungsmaßnahmen zu beachten.
Die gesamte Produktionskette für Nahrungsgüter, vom Boden über die wachsende Pflanze bis hin zu den Ernte- und Endprodukten, wird zukünftig in viel stärkerem Maße sowohl der Eigenkontrolle der landwirtschaftlichen Betriebe als auch der öffentlichen Kontrolle unterliegen. Schon geringe Abweichungen von der Düngung nach „Guter fachlicher Praxis“ werden zunehmend äußerst kritisch gesehen. Nicht zu verharmlosen ist die Tatsache, dass durchaus vermeidbare Stoffausträge aus dem landwirtschaftlichen Produktionsprozess entstehen, die nicht immer dem Standard der Umweltverträglichkeit entsprechen können.
Prinzipiell gilt jedoch, dass die von den Pflanzen benötigten Haupt- und Spurennährstoffe oftmals nicht in der optimalen Form und Menge im Boden bereitstehen und daher durch eine gezielte Düngergabe ergänzt werden müssen, um ein schnelleres Wachstum, höhere Erträge und/oder eine verbesserte Produktqualität zu erzielen.
Rechtlicher Rahmen
-
Die neue Düngeverordnung (DüV) ist am 02.06.2017 in Kraft getreten. Das LTZ Augustenberg wird in den kommenden Wochen hierzu die entsprechenden Informationen zur Verfügung stellen und zeitnah zur Umsetzung der DüV informieren.
Eine ausführliche Darstellung zu den Cross-Compliance relevanten Auswirkungen der neuen Düngeverordnung wurde auf der BMEL-Website eingestellt. Zu finden unter: www.bmel.de/Duengung-Cross-Compliance
Düngebedarfsermittlung
Versuchspläne und Versuchsergebnisse
Berechnungshilfen (Excel)
-
A) EXCEL-Anwendung "Düngebedarf"
Mit dieser EXCEL-Anwendung wird der Düngebedarf einer Kultur an Stickstoff (Kultur- und standortbezogene N-Obergrenze nach DüV) sowie an Phosphat (P2O5-Düngebedarf nach DüV), Kali (K2O), Magnesiumoxid (MgO) und Kalk berechnet.
Im Ackerbau wird es zusätzlich zur N-Obergrenze nach neuer Düngeverordnung (DüV) auch eine N-Düngeempfehlung nach dem Rechenschema des „alten Nitratinformationsdienstes (NID)“ geben. Während die Düngeempfehlung für den/die LandwirtIn eine Zusatzinformation darstellt, ist die kultur- und standortspezifische Obergrenze rechtlich bindend. Diese darf nicht überschritten werden. Der Ablauf der Berechnung des Empfehlungswertes ist ähnlich dem der N-Obergrenze nach neuer DüV. Es sind jedoch andere Tabellen hinterlegt und es werden zusätzliche Abfragen nötig.
Der Düngebedarf der Kultur wird für einen Schlag/eine Bewirtschaftungseinheit und bezogen auf einen Hektar [ha] ermittelt.
B) EXCEL-Anwendung Stoffstrombilanz
Die Anwendung wurde nach den Vorgaben der Stoffstrombilanzverordnung vom 14.12.2017 erstellt.
Hiernach müssen alle Stoffbewegungen in den Betrieb oder aus dem Betrieb heraus dokumentiert werden. Nicht darunter fallen Erntemengen von betriebseigenen Flächen. Lediglich beim Anbau von Leguminosen spielt die Erntemenge eine Rolle.
Diese Anwendung soll dazu dienen, der erforderlichen Dokumentationspflicht nachzukommen und die zu errechnende Bilanz zu erstellen.C) Lagerkapazitätsbedarf in Abhängigkeit von Anfall flüssiger Wirtschaftsdünger, Anbauumfang und Fruchtfolge
Die Anwendung unterstützt die Planung der Verteilung flüssiger Wirtschaftsdünger - Gülle, Jauche sowie flüssige Gärrückstände und zeigt den erforderlichen Lagerkapazitätsbedarf in Abhängigkeit vom Anfall flüssiger Wirtschaftsdünger, vom Anbauumfang und von der Fruchtfolge auf. Ausreichender Lagerraum für flüssige Wirtschaftsdünger ist Voraussetzung für eine pflanzenbaulich sinnvolle und umweltgerechte Verwertung.
Die rechtlichen Vorgaben der Düngeverordnung (DüV), welche die Planung betreffen, werden berücksichtigt.
Nach dem Download des Programmes unterstützt den Anwender neben dem Text im Registerblatt „Info“ ein in der Datei angelegtes Beispiel.


Dr. Markus Mokry
21.02.2019 | |
Wintertagung ökologischer Landbau |
|
28.03.2019 | |
Girls'Day am LTZ Augustenberg |
|
06.04.2019 | |
Augustenberger Blütenrundgang |