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Steckbrief
Landschaftselement
Dolinen
Beschreibung
Dolinen (Erdfälle) sind Einstürze oder trichterförmige Vertiefungen in der Erdoberfläche, die durch Lösung der Gesteine im Untergrund oder durch das Einbrechen von Höhlen entstanden sind. Zu diesen gehören insbesondere die besonders geschützten Dolinen gemäß § 32 Absatz 1 Nummer 5 Landesnaturschutzgesetz (NatSchG).
Bedeutung im Rahmen der Reform der Agrarpolitik
Dolinen gehören bis zu einer Größe von maximal 2000 m² als Cross Compliance Landschaftselement zur beihilfefähigen Fläche im Rahmen der Betriebsprämienregelung, deren Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt werden kann. Hier ist nach der Cross-Compliance-Regelung die Beseitigung untersagt, und es ist im Flurstücksverzeichnis des GA (FIONA) für das betreffende Flurstück anzugeben, dass ein CC-Landschaftselement vorhanden ist.
Bilder
LEL Schwäbisch Gmünd Stand 01/2012