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Steuerentlastung für Agrardiesel nach dem Energiesteuergesetz
Ziel:
Finanzielle Entlastung der Land- und Forstwirtschaft
Mittelherkunft:
Bund
Zuwendungsempfänger:
Für begünstigte Gasölverbräuche sind antragsberechtigt
- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- Imkereibetriebe
Für Biodieselverbräuche sind antragsberechtigt:
- Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
- Lohnbetriebe.
Förderfähige Maßnahmen:
- Vergütung der Differenz zum vollen Mineralölsteuersatz für Gasöl (Dieselkraftstoff) und Biodiesel für das
abgelaufene Kalenderjahr
Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte den Informationen der Zollverwaltung |
Antragstellung:
- Zuständiges Hauptzollamt mit dem dort verfügbaren Antragsformular (Antragstellung online möglich)
- Abgabefrist für die Jahresanträge des abgelaufenen Kalenderjahres am 30. September des Folgejahres
- Des Weiteren besteht die sog. Erklärungspflicht für Steuerentlastungen. Ein entsprechendes Formular muss bis spätestens 30.06. des Folgejahres abgegeben werden. Informationen dazu gibt es bei der Zollverwaltung.
Stand: 09/2019