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Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum Baden-Württemberg 2014-2020 (MEPL III)

Deckblatt des MEPL III
Deckblatt des Maßnahmen- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum


Die EU-Kommission hat am 26.05.2015 die baden-württembergischen Förderprogramme für die Landwirtschaft und den Ländlichen Raum von 2014-2020 offiziell genehmigt.

Änderungen des MEPL III, die sich im laufenden Programmplanungszeitraum ergeben, beantragt die Verwaltungsbehörde bei der Europäische Kommission. Neun Anträge wurden bislang gestellt, der letzte wurde am 30.08.2023 von der Europäischen Kommission genehmigt. Der MEPL III wurde dem genehmigten Änderungsantrag entsprechend angepasst.




(Rund 8,1 MB; Stand 9. Änderungsantrag, 30.08.2023)

Bitte beachten: Die Änderungen gegenüber der letzten Fassung sind Kapitel 1.1 zu entnehmen.

Weiterführende Unterlagen zum MEPL III in englischer Sprache, Stand Erstgenehmigung 26.5.2015, finden Sie hier:

MEPL III - Zusammenfassung des Europäischen Evaluierungsnetzwerks

MEPL III - Fact-sheet der Europäischen Kommission (englisch)

(das Factsheet kann auf dieser Seite unter "Baden-Württemberg" auch in deutscher Sprache ausgewählt werden )

 

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