Navigation überspringen

Biotopvernetzung

Mindestinhalte der Biotopvernetzungsplanung

Die im Rahmen der Biotopvernetzungsplanung zu erbringenden Grundleistungen können in Anlehnung an § 45a HOAI (Landschaftsplanung) in folgende Leistungsphasen differenziert werden:

1. Klärung der Aufgabenstellung

1.1 Abgrenzung des Planungsgebiets

1.2 Zusammenstellung der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten

1.3 Ermittlung des Leistungsumfangs

1.4 Festlegung von Art und Umfang der Öffentlichkeitsarbeit

2. Ermittlung der Planungsgrundlagen

2.1 Bestandsaufnahme

  • Realnutzung
  • Besitzverhältnisse (öffentlich – privat)
  • landbauliche Bewirtschaftungsrichtung
  • Erfassung und Typisierung der relevanten Biotopstrukturen

2.2 Bewertung

  • Beurteilung des Zustands der kartierten Biotopstrukturen
  • Aufzeigen von Defiziten, Beeinträchtigungen, Gefährdungen

2.3 Darstellung

  • der relevanten Unterlagen aus 1.2
  • der Bestandsaufnahme und Bewertung in Erläuterungstext und Karte (1:5000)

2.4 Ermittlung des geeigneten Pflanz- und Saatguts und sonstiger Materialien

3. Vorplanung

3.1 Darstellung der Entwicklungsziele ( Maßnahmenkonzept)

3.2 Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen in den Bereichen

  • Erhaltung und Sicherung
  • Ergänzung und Neuanlage
  • Landbewirtschaftung
  • Pflege, insbesondere durch landwirtschaftliche Betriebe in Text und Karte (1:5000) (Maßnahmenplan)

3.3 Abstimmung der Vorplanung mit dem Auftraggeber

4. Endgültige Planfassung

4.1 Einarbeitung der Abstimmungsergebnisse in den Maßnahmenplan und Text

4.2 Festlegung eines Realisierungsprogramms in zeitlichen Stufen

4.3 Ermittlung von Maßnahmeträgern und Fördermitteln für die Durchführung

4.4 Ermittlung des Flächenumfangs der Maßnahmen

4.5 Kostenschätzung für Anlage und Pflege der Maßnahmen

Die o.g. Leistungsphasen der Biotopvernetzungsplanung sind in der nachfolgenden Tabelle in Vonhundertsätzen der Honorare bewertet:

1. Klärung der Aufgabenstellung 

1 – 3%

2. Ermittlung der Planungsgrundlagen 

15 – 37%

3. Vorplanung und Abstimmung 

45%

4. Endgültige Planfassung 

15%

Außerhalb der Kosten der Konzeption sind für die weiteren notwendigen Tätigkeiten des Planers im Rahmen der Umsetzung Verträge notwendig, die bei reiner Beratungstätigkeit sinnvoller weise auf Stundenbasis, bei Detailplanungen als Prozentanteile der Baukosten (ca. 10%) berechnet werden sollten. Letztere können bei den Ausführungs- bzw. Umsetzungsmaßnahmen als Nebenkosten angesetzt werden und sind hier förderfähig. (LF – Ref. 201 9/90)

Leistungsbild Biotopvernetzungsplanung

Die im Rahmen der Biotopvernetzungsplanung zu erbringenden Leistungen sind in der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) enthalten, und zwar insbesondere in den §§ 24 und 49a HOAI.

Im einzelnen lässt sich die HOAI sinngemäß wie folgt anwenden:

  • für das Maßnahmengesamtkonzept § 24 HOAI (Leistungsbild Grünordnungsplan).
  • für die Detailplanung § 49a HOAI (Leistungsbild Pflege- und Entwicklungpläne).

 

Die erwünschten/ angebotenen
Leitungen sind anzukreuzen

A Leistungen Maßnahmenkonzept (sinngemäße Anwendung § 24 HOAI)

Grundleistung

Besondere Leistung

1. Klären der Aufgabenstellung

 

 

1.1 Abgrenzen des Planungsgebietes

ٱ

 

1.2 Zusammenstellung der verfügbaren Kartenunterlagen und Daten, z.B.

Ergebnisse der Landesbiotopkartierung

Schutzgebietskonzept Naturschutzbehörden

Agrarstrukturelle Vorplanung/ Agrar- und Landschaftsplan

Gemeindlicher Landschaftsplan

Gemeindliches Konzept Pflanzaktionen

Pflegepläne Naturschutzgebiete

Nutzungsansprüche Fachplanungen

ٱ

 

1.3 Ermitteln des Leistungsumfangs und der Schwierigkeitsmerkmale

ٱ

 

1.4 Mitwirken beim Antragsverfahren für Planungszuschüsse

 

ٱ

1.5 Öffentlichkeitsarbeit (Informationsveranstaltungen anhand von Dias und Schaubildern für Gemeinderat/ Umweltausschuss/ Naturschutzverbände/ Bauernversammlung/ Bevölkerung),

 

 

bis zu 5 Veranstaltungen

ٱ

 

mehr als 5 Veranstaltungen

 

ٱ

1.6 Mitwirken bei der Bildung eines projektbegleitenden Arbeitskreises

ٱ

 

1.7 Beschaffung der für die Planung benötigten Kartenunterlagen, Luftbilder und sonstiger Materialien

 

ٱ

2 Ermittlung der Planungsgrundlagen

 

 

2.1 Entwicklung einer Arbeitskonzeption in Absprache mit dem Auftraggeber, der Bewilligungsstelle und der projektbegleitenden Arbeitsgruppe

ٱ

 

2.2 Aufstellung eines naturraumbezogenen Biotopschlüssels

ٱ

 

2.3 Aufstellung eines Bewertungsrahmens für die Biotopbewertung im Hinblick auf den Artenschutz und andere Landschaftsfunktionen

ٱ

 

2.4 Informationsgespräche sowie Geländebegehungen mit den von der Planung berührten Behörden und Stellen, Gemeinde und evtl. planungsbegleitendem Ausschuss

 

 

bis zu 5 Veranstaltungen

ٱ

 

mehr als 5 Veranstaltungen

 

ٱ

2.5 Auswertung und Darstellung von Unterlagengemäß Punkt 1.2 in der Bestandskarte M 1:5000 für den Flurbereich

ٱ

 

2.6 Auswertung und Darstellung von Unterlagen gemäß Punkt 1.2 in der Bestandskarte M 1:5000 für den Bereich Wald und Siedlung

 

ٱ

2.7 Flächendeckende Bestandskartierung M 1:5000 (Flur sowie Waldrand, Ortsrand, Verzahnung mit Siedlung, z.B. Bachläufe) nach Luftbildern und Geländearbeit

 

 

Erfassen der realen Nutzung

ٱ

 

Erfassen der Besitzverhältnisse ( Land, Gemeinde, Kirche)

ٱ

 

Ermitteln der landbaulichen Bewirtschaftungsrichtung

ٱ

 

Erfassen und Typisieren der relevanten Biotopstrukturen (z.B. Einzelbäume, Baumreihen, Baumgruppen, Hecken, Feldgehölze, Feuchtstellen, Trockenbiotope, Fließgewässer, Stillgewässer, Ufersäume, Streuobstwiesen, Graswege, Raine etc.)

ٱ

 

Beurteilen des Zustands der kartierten Biotope (entsprechend Ziffer 2.3)

ٱ

 

Erfassen und Beschreiben der kartierten Biotopstrukturen in Bestandslisten (Biotopkataster)

ٱ

 

Aufzeigen von Defiziten, Beeinträchtigungen, Gefährdungen

ٱ

 

2.8 Vertiefte vegetationskundliche Untersuchungen

 

 

flächendeckende Erfassung von Arten mit herausragender Indikatorfunktion (Rasterkarten)

 

ٱ

Bestandsaufnahme innerhalb ausgewählter Probeflächen je Biotoptyp

 

ٱ

2.9 Herstellen von gezielten Dokumentationsdiapositiven zur Verwendung in öffentlichen Informationsveranstaltungen

ٱ

 

2.10 Auswertung historischer Karten im Hinblick auf zu berücksichtigende landschaftliche Leitlinien

ٱ

 

2.11 Durchführung besonderer Untersuchungen, z.B.

 

 

Erfassung und Beurteilung der Grünlandstandorte

 

ٱ

Erfassung der erosionsgefährdeten Standorte

 

ٱ

..........................................................................................

 

ٱ

..........................................................................................

 

ٱ

2.12 Herstellung eines Bestandplans M 1: 5000 als vervielfältigungsfähige Kartendarstellung auf Transparentfolie, zusammenfassende textliche Darstellung

ٱ

 

3 Vorläufige Planfassung (Vorentwurf)

 

 

3.1 Anfertigen eines Maßnahmenkonzepts M 1:5000

 

 

Darlegen der naturraumorientierten Entwicklungsziele der Landschaftspflege, insbesondere

- Erhaltung der gebietstypischen Artenvielfalt wildwachsender Pflanzen und wildlebender Tiere
- Erhaltung bzw. Verbesserung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts (Bodenschutz, integrierter Landbau, Förderung von Nützlingen, Gewässerschutz, Klimaverbesserung)
- Erhaltung bzw. Aufwertung des Landschaftsbildes

ٱ

 

Darstellen der durchzuführenden Maßnahmen zur ökologischen und optischen Aufwertung der Flur im Rahmen der aufgezeigten Entwicklungsziele
- Erhaltung und Sicherung vorhandener wertvoller Biotopstrukturen
- Sanierung bzw. Verbesserung nicht voll funktionsfähiger Landschaftselemente
- Ergänzung und Vernetzung in Defizitbereichen
- Bereiche und Maßnahmen zur Landbewirtschaftung unter ökologischen Vorgaben
- Bereiche und Maßnahmen zur Pflege insbesondere durch landwirtschaftliche Betriebe (z.B. Mindestflur)
- Maßnahmen zur Flächenstillegung und Extensivierung der landwirtschaftlichen Nutzung
- Hinweise auf erforderliche Maßnahmen des integrierten Landbaus
- Hinweise auf zusätzliche Maßnahmen des Bodenschutzes, Gewässerschutzes, der Klimaverbesserung

ٱ

 

Konkretisieren von Maßnahmen für Bodenschutz, Gewässerschutz, Klimaverbesserung

 

ٱ

Berücksichtigung außerlandwirtschaftlicher Nutzungsansprüche

ٱ

 

3.2 Herstellen eines Maßnahmenplans M 1:5000 als vervielfältigungsfähige Transparentfolie mit integrierter Bestandsdarstellung unter Verwendung der „Planzeichen für die örtliche Landschaftsplanung", listenmäßige Beschreibung und Begründung der einzelnen Maßnahmen

ٱ

 

3.3 Abstimmung des Vorentwurfs mit dem Auftraggeber und den von der Planung berührten Stellen und Betroffenen, Festlegung eine Realisierungsprogramms in zeitlichen Stufen (Anhörungstermin) in Abhängigkeit von der voraussichtlichen Realisierbarkeit

ٱ

 

4 Endgültige Planfassung

 

 

4.1 Einarbeiten der Ergebnisse des Anhörungstermins und von schriftlichen Stellungnahmen in den Maßnahmenplan 1:5000

ٱ

 

4.2 Einarbeiten der Ergebnisse des Anhörungstermins und von schriftlichen Stellungnahmen in den Erläuterungsbericht

 

ٱ

 

B Leistungen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (sinngemäße Anwendung § 49c HOAI)

 

 

1. Erstellen von zur Ausführung der geplanten Biotopvernetzungsplanung notwendigen Detailplänen (u.a. Pflanzschemata, Schnitte) in geeigneten Maßstäben (1:500, 1:200) als Mustervorgaben, soweit nicht Ziffer 10

ٱ

 

2. Ermitteln des geeigneten Pflanz- bzw. Saatguts und sonstiger Materialien

ٱ

 

3. Benennen der Flächen, auf denen regelmäßig Pflegemaßnahmen durchzuführen sind, differenziert nach

Art der Pflege

Zeitpunkt der Pflege

Häufigkeit der Pflege
soweit nicht rechtskräftiges NSG, Naturdenkmal oder Inschutznahme kurzfristig bevorstehend

ٱ

 

4. Ermitteln des Flächenumfangs der Maßnahmen nach Ziffer 3.2

ٱ

 

5. Kostenschätzung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

ٱ

 

a) Schätzung von Anlagekosten

ٱ

 

b) Schätzung der Folgekosten für Pflegemaßnahmen

ٱ

 

6. Vorschläge zur rechtlichen Sicherung der Pflege- und Entwicklungsflächen (u.a. Grunderwerb, Flächentausch, freiwillige Vereinbarungen)

ٱ

 

7. Ermittlung von Maßnahmenträgern und Fördermitteln für die Durchführung

ٱ

 

8. Mitwirken bei der Ermittlung der erforderlichen Ausgleichszahlungen für Nutzungsbeschränkungen aus Gründen des Arten- und Biotopschutzes und für sonstige Maßnahmen

 

ٱ

9. Hinweise für weitere wissenschaftliche Untersuchungen

ٱ

 

10. Hinweise für erforderliche Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren (z.B. Fließgewässerrenaturierung, Teichanlage)

 

ٱ

11. Abstimmen der Detailplanung mit dem Auftraggeber und den von der Planung berührten Stellen ( in Verbindung mit A 3.2)

ٱ

 

12. Einarbeiten der Ergebnisse des Anhörungstermins und der schriftlichen Stellungnahmen in die Detailpläne und in die textlichen Erläuterungen (in Verbindung mit A 4.1 und A 4.2)

ٱ

 

Die Planungskosten Biotopvernetzungsplanung können Online bei http://www.hoai.de berechnet werden.

zurück zur Hauptseite "Biotopvernetzung"

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung