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Agrarforschung
Schnellverfahren zur Zustandsbewertung von Schutzgebieten (NSG, FND) Baden-Württembergs

Inge Maass, Büro für Landschafts- und Freiraumplanung, Landschaftsökologie
Mai 1998 - Dezember 99

Problemstellung

Der Zustand von vielen Naturschutzgebieten in Baden - Württemberg wird als problematisch eingeschätzt. Es wird vielfach angezweifelt, ob die ursprünglichen Schutzzwecke aktuell noch erfüllt sind, so daß sich die Frage nach der Wirksamkeit von Schutzgebietsausweisungen stellt. Aus dieser Problemstellung ergab sich die Forderung nach einem vergleichenden Überblick über den Zustand aller Naturschutzgebiete in BW, ein Überblick, der für eine Weiterentwicklung von Naturschutzstrategien generell als unerläßlich gilt.

Es fehlt jedoch eine auf landesweite Fragestellungen ausgerichtete Methodik zur Erfassung und Zustandsbewertung von Naturschutzgebieten. Wenn auch Fragen der Bewertung im Bereich des Naturschutzes seit mehreren Jahren diskutiert werden, so läßt sich jedoch keines der bisher entwickelten Verfahren unmittelbar auf die Lösung des vorliegenden Problems anwenden. Weder die bundesweiten Bewertungsverfahren aus den 80er Jahren, noch selektive Bewertungsverfahren (incl. Monitoringprogrammen) erfüllen die Ansprüche an ein landesweit einheitliches, praxisgerechtes und zügig durchführbares Verfahren.

Ziel

Ziel ist die Entwicklung eines standardisierten, aber dennoch den verschiedenen Schutzgebietstypen weitgehend angepaßten Verfahrens, das eine landesweite Erfassung und Bewertung des Zustandes der Schutzgebiete (Naturschutzgebiete und Flächenhafte Naturdenkmale) in einem möglichst kurzen Zeitraum (Schnellverfahren) erlaubt und an verschiedenen Testgebieten überprüft ist.

Für die Durchführung der Zustandsbewertung aller Naturschutzgebiete auf Landesebene ist ein Zeit- und Kostenrahmen zu entwickeln.

Methodisches Vorgehen

Jedes neu entwickelte Verfahren bedarf vor seiner endgültigen Anwendung einer Erprobung, die aber nur zu einem "vorläufigen Endergebnis" führt. Der Routineeinsatz läßt in der Regel weitere Möglichkeiten einer Verbesserung erkennen, die allmählich zu einer Optimierung des Verfahrens führen (vgl. Kartierung der § 24 a Biotope). Diese Überlegungen gelten auch für das hier zu entwickelnde Verfahren.

Ausgehend von einer Analyse einer Vielzahl von Naturschutzgebietsakten wurde ein vorläufiges Erfassungs- und Bewertungsverfahren mit entsprechenden Formblättern entwickelt. Für die Erprobung wurden – ebenfalls auf Grundlage des Studiums von Gebietsakten – ca. 30 Gebiete unter dem Gesichtspunkt einer breit gestreuten Gebietsvielfalt ausgewählt. Methodische Unterschiede bei der Erfassung und Bewertung von Gebieten wurden aufgrund unterschiedlicher Schutzzwecke, Gebietsgrößen, Alter der Schutzgebietsverordnung und Qualität der Dokumentation des ursprünglichen Zustandes und Art und Komplexität der Ausstattung des Gebiets (Arten, Biotop- und Vegetationstyp, Landschaftsausschnitt) vorausgesetzt.

Durch die Verteilung der Testgebiete auf verschiedene Naturräume wurde ein möglichst breites Spektrum an Vegetationseinheiten und Landschaftsypen von BW erfaßt. Gleichzeitig ermöglichte die Einbeziehung von Gebieten aus den vier Regierungsbezirken, verfahrensrelevante Unterschiede bei der Naturschutzverwaltung (BNL) u.a. in der Handhabung der Gebietsakten, dem Stand der Gebietsdokumentation (Gebietsdatenbank) zu erfassen.

Während der Testphase wurden auch methodische Sonderfälle erprobt wie z.B. Gebiete mit spezieller Artenschutzfunktion (Vögel, Schmetterlinge), die die Einbeziehung von Gebietskennern und Spezialisten erfordern. Ebenfalls wurden unterschiedliche Erfassungs- und Auswertungstechniken (konven-tionelle oder rechnergestützte Flächenerfassungen und –berechnungen) berücksichtigt.

Aufgrund der in der Erprobungsphase gewonnen Erkenntnisse wurde das Verfahren verbessert.

Ergebnisse

Erfassungs- und Bewertungsmethode

1. Grundzüge des Verfahrens

Grundsätzlich beruht das Verfahren auf einem Vergleich des heutigen Zustandes eines Schutzgebiets (IST- Zustand) mit dem zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung und dem dort festgelegten Schutzzweck (SOLL - Zustand) und der Bewertung der eingetretenen Veränderungen.

Dabei werden nicht alle möglichen Veränderungen erfaßt, sondern nur diejenigen, die in Beziehung zum ursprünglichen Schutzzweck stehen. Dies bedeutet, daß zur Bewertung des derzeitigen Zustandes die Erfüllung des Schutzzwecks als Maßstab herangezogen wird. Das Verfahren hat somit folgende Schritte:

Die aus einer Analyse des Schutzzwecks abzuleitenden Schutzfunktionen liefern die Grundlage für eine in räumlicher und sachlicher Hinsicht zielgerichtete Zustandserfassung.

Die durch den Vergleich ermittelten Zustandsveränderungen zeigen die Veränderungen der Schutzfunktionen an und ergeben in bewerteter Form ihren Erfüllungsgrad.

Aus einer Zusammenfassung der Erfüllungsgrade der einzelnen Schutzfunktionen läßt sich der Erfüllungsgrad des Schutzzweckes herleiten, der das Maß für die Bewertung des heutigen Zustands eines Gebietes liefert.

Die Bewertungsschritte werden auf numerischer Basis durchgeführt. Dies hat zwar den Nachteil einer Reduzierung komplexer Sachverhalte auf wenige Ziffern, ist aber bei vergleichender Betrachtung von Hunderten von Fällen unumgänglich. Dabei wird auf eine verbale Bewertung und Kommentierung der rechnerischen Syntheseschritte nicht verzichtet.

2. Schutzfunktionen und Indikatoren

Die Schutzfunktionen lassen sich zu drei Typen unterschiedlichen Komplexitätsgrades zusammenfassen: Artenschutzfunktionen, Biotopschutzfunktionen sowie landschaftsästhetische und landschaftsgeschichtliche Funktionen. Entsprechend der Schutzfunktion werden die Veränderungen mit Hilfe geeigneter Indikatoren ermittelt.

Im Fall der Artenschutzfunktion werden Veränderungen in der Zusammensetzung der Gruppe gefährdeter Arten (zumeist Pflanzen, in einigen Fällen Vögel, auch Amphibien) herangezogen. Kriterium ist die An- bzw. Abwesenheit einer Art, in Sonderfällen auch Populationsschwankungen innerhalb einer Art.

Im Fall der Biotopschutzfunktion werden die wertbestimmenden Biotop- und Vegetationstypen herangezogen. Kriterium ist neben der An – und Abwesenheit auch deren qualitative Ausprägung. Bei vegetationskundlich definierten Biotopen wie z.B. basenreichen und basenarmen Magerrasen, Wirtschaftswiesen, Streuwiesen usw. werden Zustandsstufen (z.B. Degradationsstufen) beschrieben.

Indikator im Fall landschaftsästhetischer und landschaftsgeschichtlicher Bedeutung sind Veränderungen der visuell wirksamen oder nutzungshistorisch wertbestimmenden Strukturen und deren Ausprägung, wobei sich die Kriterien auf das Nutzungsmuster und die Nutzungsintensität beziehen.

3. Datengrundlagen

Der ursprüngliche Zustand (SOLL- Zustand) eines Schutzgebiets wird im Rahmen der zu berücksichtigenden Schutzfunktionen in Abhängigkeit von der Datenlage so genau wie möglich rekonstruiert. Nach der dabei erreichten Genauigkeit richtet sich dann die Erfassung des heutigen Zustandes.

Neben der Feldkartierung (Regelfall) kann bei dessen Erfassung u.U. auf vorhandene Daten zurückgegriffen werden (z.B. Pflege- und Entwicklungsplan), wenn diese nicht älter als 5 Jahre sind und somit noch als aktuell angesehen werden können.

4. Auswertung der Zustandserfassung

Die Auswertung der Zustandserfassung beginnt mit der Ermittlung, wie die Indikatoren zum Zeitpunkt der Unterschutzstellung und heute ausgeprägt sind. Als Grundlage für die Quantifizierung dient ein Punktesystem.

Im Fall der Artenschutzfunktion wird davon ausgegangen, daß die Arten in Abhängigkeit von ihrer Gefährdung (RL- Status) in unterschiedlichem Maß zur Veränderung beitragen. Sie gehen daher mit unterschiedlichem Gewicht in die Bilanz ein. Allen wertbestimmenden Biotoptypen dagegen wird dieselbe Bedeutung zugemessen; Unterschiede ergeben sich über die Zustandsstufen, die mit 0 Punkt
(= Biotop zerstört) bzw. 4 Punkten (Biotop = intakt) und den entsprechenden Zwischenstufen in die Berechnung eingehen. Ähnlich wird im Fall der landschaftsästhetischen und landschaftsgeschichtlichen Bedeutung verfahren.

Für jede Funktion wird die erreichte Punktzahl als Prozentanteil der ursprünglichen ausgedrückt (Erfüllung Schutzfunktion). Diesem Ergebnis werden Wertstufen zugeordnet (Erfüllungsgrad der Schutzfunktion), was im vorliegenden Fall von lediglich 30 untersuchten Testgebieten nur beispielhaft erfolgen konnte. Eine endgültige Wertzuweisung ist erst sinnvoll, wenn im Rahmen des Routineeinsatzes des Verfahrens die Ergebnisse und deren Amplitude und Verteilung aus einer repräsentativen Anzahl von Gebieten bekannt sind.

5. Aggregation

Bezieht sich der Schutzzweck auf mehrere Schutzfunktionen, müssen deren Ausprägungen zu einem Erfüllungsgrad des Schutzzwecks zusammengefaßt werden, wobei Funktionen die in einem Gebiet eindeutig den Schwerpunkt bilden, stärker gewichtet werden können als die übrigen.

Angesichts der Problematik von Aggregationen werden sich jeweils ergänzend zwei Wege beschritten:

  • die als Prozentwert ausgedrückten Erfüllungen der einzelnen Schutzfunktionen werden auf rechnerischen Weg zu einem Mittelwert zusammengefügt. Diesem Ergebnis werden Wertstufen (Erfüllungsgrad des Schutzzwecks) zugewiesen.
  • Die Erfüllungsgrade der einzelnen Schutzfunktionen werden "sinngemäß" verknüpft. Neben den objektiven Rahmenbedingungen (Erfüllungsgrad der Schutzfunktion und deren Gewichtung) geht als subjektiver Faktor der Gesamteindruck ein, den das Gebiet beim Bearbeiter hinterlassen hat.

In einem Kurzkommentar werden die Ergebnisse beider Aggregationsschritte zusammengefaßt erläutert.

6. Ursachen und Verursacher von Veränderungen

Hinweise zu internen und externen Ursachen und Verursacher von Veränderungen werden einerseits bei der Auswertung der Gebietsakten und - für schwerwiegende Fälle und soweit erkennbar - bei der Geländeerhebung (verbal) erfaßt.

Kartieranleitung

Für eine Anwendung des Verfahrens durch Dritte wurde eine Kartieranleitung (incl. Formblätter) entwickelt. Die Grundlage des Kartierschlüssels bildet die Biotoptypenliste der Kartieranleitung der §-24a- Kartierung Baden-Württemberg, die um Zustandsstufen für die am häufigsten vorkommenden Biotop- und Vegetationstypen (Magerrasen basenreicher bzw. basenarmer Standorte, Wirtschaftswiesen frischer bzw. nasser Standorte, Streuwiesen, Äcker, Hohlwege, Bäche) erweitert wurde.

Dokumentation der Testgebiete

30 Testgebiete werden in originalen Erfassungs- und Auswertungsbögen dokumentiert.

Konsequenzen für die Praxis.

Die Anwendung des Schnellverfahrens ist - mit einigen Ausnahmen - für alle Naturschutzgebiete und in vereinfachter Form für Flächenhafte Naturdenkmale möglich. Diese Ausnahmen sind Sondergebiete Denkmalschutz, Großgebiete von besonders hoher Komplexität, Gebiete mit laufendem Monitoring und ständig betreute Gebiete. Ebenso brauchen Gebiete, deren Unterschutzstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, nicht überprüft zu werden, da davon auszugehen ist, daß der Schutzzweck noch erfüllt ist.

Für die Umsetzung des Gesamtvorhabens - Bewertung aller Naturschutzgebiete des Landes - muß unter Zugrundelegung der Annahme, daß etwa 80% aller NSG (aktuell = 740 Gebiete) einbezogen werden, mit einem Zeitaufwand von insgesamt 11 bis 12 Mann-Jahren bzw. 4 Personen und 3 Jahren gerechnet werden (3,5 Tage/ durchschnittliches Gebiet, darin enthalten: 1,2 Geländetage/ durchschnittliches Gebiet).

Für die Integration einer in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführenden Schnellüberprüfung der Schutzgebiete in die Naturschutzverwaltung sind in fachlicher und organisatorischer Hinsicht entsprechende Voraussetzungen erforderlich. Sie betreffen die Präzisierung der rechtlichen Grundlagen (Schutzzweckdefinition), Verbesserung der Schutzgebietsdokumentation und die Integration des Verfahrens in Gebietsdatenbanken. Dadurch könnte die Durchführung der Zustandsbewertung wesentlich beschleunigt werden.

Literatur
Abschlußbericht 2000

Fördernde Institution
MLR

Förderkennzeichen
0121.E


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