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Informationen zur länderübergreifenden Antragstellung 2018

Ab dem Jahr 2018 müssen Flächen, die in anderen Bundesländern liegen, ebenfalls grafisch beantragt werden. Diese Beantragung erfolgt in dem Land, in dem die Fläche liegt. Entsprechend ist für die Flächenbeantragung die Antragssoftware bzw. der Online-Antrag des jeweiligen Bundeslandes zu verwenden, in dem die Fläche liegt. Hinweise dazu finden Sie über diesen Verweis

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