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Betriebe

Mit der Agrarstrukturerhebung 2010 wurde die Erfassungsgrenze von 2 auf 5 ha angehoben. daher sind Vergleiche mit den Vorjahren nur eingeschränkt möglich. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher auf die Betriebe mit mehr als 5 ha LF, sofern Daten des Statistischen Landesamtes zugrunde liegen.



Stand 08/2023

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