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Beteiligung und Zuständigkeiten
Die Gemeinden sind für die Aufstellung von Aufforstungs-/Nichtaufforstungssatzungen unter Einbeziehung der unteren Forstbehörde sowie der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zuständig. Zudem muss das Regierungspräsidium die Satzung genehmigen.
Inhalt Aufforstungssatzung