Die Bezeichnungen „Bio“
und „Öko“ sind durch die EU-Bio-Verordnung
gesetzlich geschützt. Neben Kennzeichnungsregeln gibt es
Vorschriften zur Produktion, Kontrolle, Verarbeitung, zum Handel
sowie zum Lebensmittelimport. Die Anforderungen der
Bio-Anbauverbände an Produktion und Verarbeitung gehen zum
Teil erheblich über das EU-Recht hinaus. mehr