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Pflanzenschutzmeldung Ackerbau Nr. 3

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Informationsdienst Pflanzenbau und Pflanzenschutz 

20. März 2024

 

Winterraps

Der Winterraps ist in der Streckungsphase, lokal öffnen schon die ersten Blüten, die Anzahl der gefangenen Rüsselkäfer ist bedeutungslos und liegt unter dem Bekämpfungsrichtwert. Die Gelbschalen können nun wieder abgezogen werden. Jetzt gilt es den Zuflug der Rapsglanzkäfer(RGK) zu beachten. Ab 15°C werden die RGK aktiv, die milden Temperaturen begünstigen die Entwicklung des RGK, aber auch die Entwicklung der Rapsblüte. Die Schadschwelle des RGK liegt bei 10 Käfern pro Haupttrieb, bei schwachen Beständen halbiert sich der Bekämpfungsrichtwert. Am besten kann das an warmen Tagen, zur Mittagszeit festgestellt werden, durch das Abschütteln einiger Haupttriebe in ein Behältnis. An zwei von fünf überprüften Schlägen im Landkreis lag die Fangzahl des RGK über dem Bekämpfungsrichtwert. Bei Blühbeginn ist die Schädigung des RKG zu vernachlässigen. Ab diesem Zeitpunkt begünstigt der RGK die Befruchtung der Rapsblüte. Ist der Bekämpfungsrichtwert überschritten, können Mospilan SG, Danjiri, Mavrik Vita oder Evure zum Einsatz kommen. Alle genannten Produkte sind als bienenungefährlich mit B4 eingestuft. Sollte ggf. ein Azolfungizid, einem Insektizid zugemischt werden, sind besondere Auflagen zu beachten, welche auf der Seite 84 im sog. gelben Heft beschrieben sind. Bei B2-Bienenschutzauflage, darf nur nach dem täglichen Bienenflug bis 23:00 Uhr behandelt werden. Mittel mit B1-Auflage dürfen nur bei geschlossener Rapsblüte einschließlich Unterbewuchs, eingesetzt werden. Steht eine Behandlung in den nächsten Tagen an und ist die Befahrbarkeit der Fläche gegeben, sollte Bor mit 200 -300 g pro ha zugemischt werden. 

 

Winterweizen

Herbizidmaßnahmen sollten im Winterweizen abgeschlossen sein.  Der üppige Niederschlag fördert die Nährstoffumsetzung und das Wachstum in den Getreidebeständen. Temperatur und Feuchtigkeit fördern die Pilzkrankheiten. Kontrollieren sie nun ihre Bestände fortlaufend, laut ISIP, dem Prognosewarnsystem sind erste Infektionsbedingungen für Septoria tritici und Gelbrost gegeben. Ein Wachstumsregler-einsatz ist je nach Entwicklungsstand des Weizens abzuwägen.

 

Wintergerste

Vorort ist die Netzfleckenkrankheit in Wintergerste bereits sichtbar. Solange die Bestände wüchsig sind, kann noch zugewartet werden. Nasskalte Witterung kann die Entwicklung verlangsamen, der jüngste Blattzuwachs sollte gesund erhalten bleiben. 

 

 

 

Maisaussaat

Die Böden sind noch sehr feucht und müssen erst abtrocknen. Für die Maisaussaat sollte der Boden fein krümelig sein. Bodentemperaturen von 8 - 10° C sind ideal für einen anschließenden raschen Aufgang. 

In Gebieten mit starkem Krähendruck wird für das Jahr 2024 eine Korit-beizung des Maisaatgutes empfohlen. Dabei ist auf eine gute Bodenbedeckung der Körner, insbesondere beim Aus- und Einsetzen der Sämaschine im Vorgewende zu achten. Im Falle einer Krähenvergrämung sollte rechtzeitig über das Landratsamt ein Antrag für eine Abschussgenemigung gestellt werden. Metolachlor-haltige Produkte haben eine W-Auflage erhalten und sollten bis 23.04.2024 aufgebraucht werden. Produkte wie z.B. Dual Gold oder Gardo Gold sind davon betroffen.

Sofern eine Maiszünslerbekämpfung mit der bewährten, zweimaligen Ausbringung von Trichogramma-Schlupfwespen eingeplant ist, sollte sofern noch nicht geschehen, umgehend der Bedarf beim regionalen Landhandel angemeldet werden.     

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