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Erhöhung der Anreicherungsspanne für Trauben bestimmter Rebsorten des Jahrgangs 2023 für Baden & Württemberg zugelassen!

Erhöhung der Anreicherungsspanne für Trauben bestimmter Rebsorten des Jahrgangs 2023 für Baden & Württemberg zugelassen!
Im Anbaugebiet Württemberg (Weinbauzone A) können Trauben, Most, gärender Most, Jungwein und Wein der Kellertraubensorten Ruländer, Weißburgunder, Spätburgunder, Schwarzriesling, Trollinger, Lemberger und Samtrot des Jahrgangs 2023 ab sofort statt um 3 %vol
(= 24 g/l) ausnahmsweise um maximal 3,5 %vol. (= 28 g/l) angereichert werden.

Oenologischer Hinweis 2023 - Anreicherung Download

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