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Obstbau
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Hermann Link – Landratsamt - Landwirtschaftsamt
Frankfurter Straße 73 74072 Heilbronn
Tel. 07131 994-7354 Fax: 07131 994 83-7354
Email: Hermann.Link@Landratsamt-Heilbronn.de
Obstbauern und Imker sind auf Zusammenarbeit angewiesen. Das Verhältnis zwischen Obstbauern und Imkern sollte von gegenseitigem Verständnis und gegenseitigem Vertrauen geprägt sein. Obstbauern haben das Ziel, ihre Anlagen vor Feuerbrandbefall zu schützen. Imker haben das Ziel ihre Bienen und ihren Honig vor Streptomycin-Rückständen zu schützen.
Um den Rückstandshöchstwert von 0,02 mg/kg Honig einhalten zu können, sind seitens der Bienenhalter einige Anstrengungen erforderlich. In bestimmten Fällen kann sogar das Umsetzen der Bienenvölker an andere Standorte notwendig werden.
Wir möchten nochmals darauf hinweisen, dass Obstbauern, die beabsichtigen ihre Kernobstanlage mit Strepto oder Firewall 17 WP zu behandeln, ihrer Informationspflicht gegenüber den Imkern dringend nachkommen müssen.
Alle Bienenhalter im Bienenflugradius von 3 km um die betreffende Obstanlage müssen rechtzeitig benachrichtigt werden. Vergewissern Sie sich bitte bei den Bienensachverständigen (siehe Liste der Ansprechpartner), ob Sie keinen der Bienenstände im Umkreis von 3 km übersehen haben.
Empfehlung für Obstbauern die keine streptomycinhaltigen Pflanzenschutzmittel einsetzen werden
Auch wenn Sie nicht die Absicht haben, Strepto oder Firewall 17 WP auszubringen, so wäre es im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Imkern sinnvoll, mit den Bienenhaltern zu sprechen und ihnen dieses mitzuteilen. Für Imker ist es sehr beruhigend, wenn sie wissen, dass das Risiko einer Kontamination ihres Honigs durch Streptomycin gering ist.
gez. Gold
Die Bekämpfung der gefährlichen Feuerbrandkrankheit des Kernobstes ist zusätzlich zu den bekannten Schnitt- und Rodemaßnahmen in 2008 wieder mit den streptomycinhaltigen Mitteln Strepto oder Firewall 17 WP möglich. Die Regierungspräsidien haben eine Allgemeinverfügung erlassen, in der u.a. geregelt ist, dass die Anwendung von Strepto bzw. Firewall 17 WP nur im Erwerbsanbau und in Vermehrungsbeständen von Kernobst erlaubt ist, nicht aber im Streuobst oder im Haus- und Kleingarten. Obstbauern benötigen einen Berechtigungsschein vom zuständigen Landwirtschaftsamt bei den Landratsämtern, mit dem die Mittel eingekauft und angewandt werden dürfen. Die Anwendung dieser beiden Pflanzenschutzmittel darf nur erfolgen, wenn der amtliche Warndienst die Mittel und den Anwendungstermin freigegeben hat.
Maximal sind drei Anwendungen einschließlich nach Hagelschlag möglich.
Eine Wartezeit von 21 Tagen ist einzuhalten. Zu Gewässern muss bei allen Mitteln je nach Ausbringungsgerät ein bestimmter Abstand eingehalten werden. Die Mittel sind nicht
bienengefährlich. Die Obstbauern sind jedoch verpflichtet, die Imker etwa 8 bis 14 Tage vor einer beabsichtigten Strepto- oder Firewall 17 WP- Anwendung zu informieren.
Zu dem Kreis gehören diejenigen Imker, deren Bienenstöcke bis 3 km von der zu behandelnden Fläche entfernt sind. Die aktuellen Anwendungstermine werden während
der Blüte mit Hilfe von Prognosemodellen berechnet und über den telefonischen Auskunftgeber des Regierungsbezirkes Stuttgart, Tel. 01805 197 197-26 (0,14 € aus dem Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) bekannt gegeben. Der Text des Anrufbeantworters kann auch im Internet aufgerufen werden.
Die Obstbauern haben die Anwendung von Strepto und Firewall 17 WP im Berechtigungsschein zu dokumentieren.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Der Besitz von Berechtigungsscheinen und die Anwendung von Strepto bzw. Firewall 17 WP werden kontrolliert. Gleichfalls wird wieder ein Honigmonitoring durchgeführt, d.h. Honige von Bienenvölkern, die behandelte Anlagen beflogen haben, können vor dem Inverkehrbringen auf Rückstände von Streptomycin kostenfrei vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg untersucht werden. Nähere Informationen sind unter www.ltz-augustenberg.de zu finden.
Dr. Glas, LTZ-Augustenberg Außenstelle Stuttgart, Reinsburgstr. 107, 70197
Stuttgart.
Berechtigungsscheine können beim Landratsamt Heilbronn/Landwirtschaftsamt angefordert werden; per Email, per Fax oder telefonisch.
Email: Hermann.Link@landratsamt-heilbronn.de,
Fax: 07131 994 83-7354,
Telefon: 07131 994-7354.
Dazu sind folgende Angaben des Interessenten erforderlich:
Der Berechtigungsschein wird Ihnen nach Anforderung mit der Post zugesendet.
Das Pflanzenstärkungsmittel Blossom Protect hat sich in mehrjährigen Versuchen als nahezu
so gut wirksam wie streptomycinhaltige Mittel erwiesen. Es wird neben den streptomycinhaltigen
Mitteln zur Feuerbrandbekämpfung empfohlen. Bei empfindlichen Sorten kann allerdings die Berostung
(Rauschaligkeit der Früchte) gefördert werden. Einschränkungen bei der Schorfbekämpfung sind
zu beachten.
Beratung ist anzufordern!
Die Feuerbrandkrankheit verursachte in den vergangenen Jahren große Schäden an Kernobst.
Es ist bisher weltweit nicht gelungen, wirksame Bekämpfungsmaßnahmen ohne antibiotikahaltige Pflanzenschutzmittel zu entwickeln. In einer breiten Diskussion mit Behörden und Verbänden wurde in den vergangenen Jahren bundesweit ein Strategiepapier zur Bekämpfung des Feuerbranderregers ohne Antibiotika mit Konsens aller Beteiligten erarbeitet. Dabei soll ein Maßnahmenpaket mit pflanzenbaulichen Möglichkeiten, Züchtung von resistenten Sorten, Erforschung von nicht antibiotikahaltigen Mitteln bei jährlicher Überprüfung erstellt werden. Dieses Strategiepapier wurde in 2007 für weitere 5 Jahre verlängert. Da gegenwärtig streptomycinhaltige Pflanzenschutzmittel noch benötigt werden, hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das Inverkehrbringen und die Anwendung von "Strepto“ und "Firewall 17 WP" vom 09.04.2008 bis 06.08.2008 nach § 11 Abs. 2 Nr. 2 des Pflanzenschutzgesetzes mit strengen Auflagen genehmigt.
Anwendung: "Strepto“ oder "Firewall 17 WP" dürfen nur angewendet werden, wenn
Einkauf: Der Einkauf des Pflanzenschutzmittels "Strepto“ und "Firewall 17 WP" ist nur gegen Vorlage eines Berechtigungsscheines möglich. Dieser Berechtigungsschein beinhaltet gleichzeitig die Erlaubnis zur Anwendung von "Strepto" oder "Firewall 17 WP".
Information der Imker: Honig, der im Einzugsbereich von mit "Strepto" oder "Firewall 17 WP" behandelten Anlagen gewonnen wurde, kann unter ungünstigen Bedingungen Streptomycinsulfat über der geltenden Rückstandshöchstmenge von 0,02 mg/kg enthalten. Imker, deren Bienenstände sich im Umkreis von 3 km befinden, sind deshalb 8 bis 14 Tage vor der eventuell notwendigen Anwendung grundsätzlich vom Anwender zu unterrichten. Über den genauen Anwendungstermin können sich die Imker über den telefonischen Auskunftgeber für den Pflanzenschutz im Obstbau informieren (siehe Rückseite). Betroffene Imker können ihren Honig kostenlos auf Streptomycinsulfatrückstände bis zum 30. Juni 2008 kostenlos bei der CVUA Freiburg untersuchen lassen. Die Organisation der Probenahme erfolgt über das zuständige Landratsamt.
Bei Überschreitung der Höchstmenge wird der Imker entschädigt.
Anwendungsgebiete: "Strepto“ oder "Firewall 17 WP" sind unter Beachtung der Gebrauchsanleitung und der Auflagen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Braunschweig und der Allgemeinverfügung der Regierungspräsidien für die Anwendung in Apfel-, Birnen- und Quittenbeständen des Erwerbsobstbaues sowie an Kernobstpflanzen in Vermehrungsbetrieben erlaubt (Anwendungsbestimmungen). Die Anwendungen im Streuobst und im öffentlichen und privaten Grün, wie z. B. Hausgärten, Parkanlagen sowie in Wohngebieten, ist nicht zulässig.
Aufwand:
Kernobst: 0,3 kg/ha und je 1 m Kronenhöhe
Mindestwasseraufwand: 250 l/ha je 1 m Kronenhöhe
Maximale Zahl der Anwendungen: 3 (einschließlich nach Hagelschlag)
Anwendungstermine: "Strepto“ oder "Firewall 17 WP" dürfen erstmalig im Jahr nur nach Freigabe, nach Bekanntgabe von hoher Infektionswahrscheinlichkeit und des
Behandlungstermins durch das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg, Außenstelle Stuttgart angewandt werden.
Diese Bekanntgabe wird über den amtlichen Warndienst für Pflanzenschutz im Obstbau durch mitgeteilt. Telefonischer Auskunftgeber 01805/19719726 (0,14€/min/Mobilfunk abweichend) oder Internet.
Werden weitere Anwendungen notwendig, werden diese Termine ebenfalls über den amtlichen Warndienst bekannt gegeben. Befürchtet ein Obstbauer einen aktuellen Befall durch Feuerbrand vor der ersten Bekanntgabe von hoher Infektionswahrscheinlichkeit, dann soll er sich unverzüglich an das zuständige Landratsamt oder das LTZ Augustenberg - Außenstelle Stuttgart wenden.
Die Information über die Infektionswahrscheinlichkeit und den Behandlungstermin erfolgt nach pflichtgemäßer fachlicher Einschätzung des Infektionsrisikos. Das jeweilige Infektionsrisiko wird mit Hilfe von meteorologischen Messstationen nach 2 Prognosemodellen ermittelt. Diese Prognosemodelle haben sich in den letzten 14 Jahren bewährt. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der tatsächliche Infektionszeitpunkt bzw. der Befallsverlauf nicht der Vorhersage der Prognosemodelle entspricht.
Gebrauchsanleitung: Vor der ersten Anwendung ist die Gebrauchsanleitung sorgfältig zu lesen und zu beachten, um Fehlanwendungen und Gefährdungen des Arbeitspersonals zu vermeiden.
Der Anwender muss sachkundig sein und das Mittel nach guter fachlicher Praxis anwenden.
Abstandauflagen: Zwischen der behandelten Kernobstfläche und einem Oberflächengewässer muss ein Abstand von mindestens 20 m eingehalten werden. Bei verlustmindernden Geräten betragen die Abstände bei 50 % Abdriftminderung mindestens 15 m und bei 75 % oder 90 % mindestens 5 m.
Wasserschutzgebietsauflage: keine Wartezeit: 21 Tage in Kernobst
Bienenschutz: Das Mittel ist bis zu der höchsten genehmigten Aufwandmenge als nicht bienengefährlich eingestuft (B4).
Aufzeichnungen: Der Anwender ist verpflichtet, den Zeitpunkt, die Zahl der Behandlungen und die Größe der behandelten Fläche schriftlich im Berechtigungsschein und z. B.
im Betriebsheft aufzuzeichnen. Der Berechtigungsschein ist bis zum 15.08.2008 dem zuständigen Landratsamt zu übersenden.
"Blossom Protect": Das Pflanzenstärkungsmittel "Blossom Protect" hat sich in mehrjährigen Mittelprüfungsversuchen als nahezu so gut wirksam wie streptomycinhaltige
Mittel erwiesen. Es wird neben den streptomycinhaltigen Mitteln zur Feuerbrandbekämpfung empfohlen. Bei empfindlichen Sorten kann allerdings die Berostung gefördert werden. Einschränkungen bei der Schorfbekämpfung sind zu beachten. Beratung anfordern!
Kontrollen: Der Kauf, die Lagerung und Anwendung von "Strepto“ oder "Firewall 17 WP" werden überprüft, ebenso das Vorhandensein des Berechtigungsscheins.
Diese Hinweise sind nach den Anwendungsbestimmungen und Auflagen des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebesmittelsicherheit, Braunschweig, zu befolgen.
Zuwiderhandlungen können nach dem Pflanzenschutzgesetz geahndet werden.
Rufnummern für den Infoservice Pflanzenbau und Pflanzenschutz Baden-Württemberg:
Fachgebiet Pflanzenschutz im Obstbau mit 24-Stunden-Dienst):
01805 / 197 197 – (14 Cent/Minute aus dem Festnetz der Telekom, Mobilfunkpreise abweichend)
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Ludwigsburg: |
–26 |
Lörrach: |
–33 |
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Bruchsal: |
–27 |
Offenburg: |
–34 |
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Sinsheim: |
–28 |
Bavendorf: |
–37 |
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Freiburg: |
–31 |
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Fax-Warndienste sind eingerichtet bei:
LRA Karlsruhe (Bruchsal), LRA Breisgau-Hochschwarzwald (Freiburg), LRA Ortenaukreis (Offenburg), Bodenseekreis (KOB Bavendorf).
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IMPRESSUM |
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Herausgeber: Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) Neßlerstr. 23-31 76227 Karlsruhe
Tel.: 0721 / 9468-0 Fax: 0721 / 9468-20 eMail: poststelle@ltz.bwl.de Internet:www.ltz-augustenberg.de |
Bearbeitung und Redaktion: LTZ Augustenberg - Außenstelle Stuttgart Reinsburgstraße 107 70197 Stuttgart
Tel.: 0711 / 6642-400 Fax: 0711 / 6642-499 Stand:April 2008 |
Antrag zur Untersuchung von Honig auf Streptomycin
Imker, deren Bienenvölker sich im Umkreis von 3 km von der Kernobstanlage, die mit Streptomycinsulfat behandelt werden soll, befinden, müssen spätestens 8 - 14 Tage vor einer beabsichtigten Anwendung der Pflanzenschutzmittel Strepto oder Firewall 17 WP vom Anwender unterrichtet werden. Die folgende Liste soll diese Informationspflicht erleichtern. Die Anwender können bei den auf der Liste genannten Bienensachverständigen nachfragen, ob sie alle Imker mit Bienen im Umkreis von 3 km um ihre Obstanlage verständigt haben. Teilorte sind nur dann genannt, wenn die Zuständigkeit anders geregelt ist als im Hauptort.
Imker als Ansprechpartner für Obstbauern:
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Gemeinde |
zuständige Bienensachverständige |
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Abstatt |
Roland Wörsching 07131 70 15 40 |
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Bad Friedrichshall |
Hans-Karl Fock 07066 41 21 |
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Bad Rappenau |
Wilhelm Wilßer 07264 64 11 |
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Bad Wimpfen |
Roland Klomann 07131 48 21 45 |
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Beilstein |
Roland Wörsching 07131 70 15 40 |
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Brackenheim |
Bruno Leis 07135 34 42 |
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Brackenh.-Botenheim |
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Albert Wenninger 07135 1 47 92 |
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Cleebronn |
Albert Wenninger 07135 1 47 92 |
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Eberstadt |
Willi Kalmbach 07131 6 42 33 22 |
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Ellhofen |
Willi Kalmbach 07131 6 42 33 22 |
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Eppingen |
Dirk Liebner 07267 31 30 43, Handy 0176 48 05 27 49 |
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Eppingen-Kleingartach |
Waldemar Maier 07131 40 23 84 |
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Erlenbach |
Willi Kalmbach 07131 6 42 33 22 |
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Flein |
Bodo Peter 07131 8 46 63 |
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Gemmingen |
Dirk Liebner 07267 31 30 43, Handy 0176 48 05 27 49 |
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Güglingen |
Hans Schuhmacher 07046 64 44 |
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Gundelsheim |
Paul Kniel 07136 2 42 38 |
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Hardthausen |
Adolf Müller 07139 72 31 |
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Heilbronn |
Bodo Peter 07131 8 46 63 |
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Heilbronn-Biberach |
Roland Klomann 07131 48 21 45 |
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Heilbronn-Kirchausen |
Roland Klomann 07131 48 21 45 |
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Ilsfeld |
Franz Freisleben 07133 35 63 |
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Ittlingen |
Dirk Liebner 07267 31 30 43, Handy 0176 48 05 27 49 |
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Jagsthausen |
Renate Henninger 06298 18 33 |
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Kirchardt |
Dirk Liebner 07267 31 30 43, Handy 0176 48 05 27 49 |
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Langenbrettach |
Adolf Müller 07139 72 31 |
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Lauffen |
Franz Freisleben, 07133 35 63 |
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Lehrensteinsfeld |
Willi Kalmbach, 07131 6 42 33 22 |
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Leingarten |
Roland Klomann 07131 48 21 45 |
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Löwenstein |
Heinz Moser 07945 24 52 |
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Massenbachhausen |
Waldemar Maier 07131 40 23 84 |
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Möckmühl |
Renate Henninger 06298 18 33 |
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Neckarsulm |
Hans-Karl Fock 07066 41 21 |
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NSU - Obereisesheim |
Roland Klomann 07131 48 21 45 |
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Neckarwestheim |
Franz Freisleben 07133 35 63 |
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Neudenau |
Renate Henninger 06298 18 33 |
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Neuenstadt |
Adolf Müller 07139 72 31 |
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Nordheim |
Bruno Leis 07135 34 42 |
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Obersulm |
Willi Kalmbach 07131 6 42 33 22 |
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Oedheim |
Hans-Karl Fock 07066 41 21 |
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Offenau |
Paul Kniel 07136 2 42 38 |
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Pfaffenhofen |
Hans Schuhmacher 07046 64 44 |
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Roigheim |
Renate Henninger 06298 18 33 |
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Schwaigern |
Waldemar Maier 07131 40 23 84 |
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Siegelsbach |
Wilhelm Wilßer 07264 64 11 |
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Talheim |
Franz Freisleben 07133 35 63 |
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Untereisesheim |
Roland Klomann 07131 48 21 45 |
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Untergruppenbach |
Roland Wörsching 07131 70 15 40 |
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Weinsberg |
Willi Kalmbach 07131 6 42 33 22 |
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Widdern |
Renate Henninger 06298 18 33 |
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Wüstenrot |
Heinz Moser 07945 24 52 |
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Zaberfeld |
Hans Schuhmacher 07046 64 44 |
Pflanzenschutz-Gruppentreffen während der Vegetationszeit
Die Beraterin für Integrierten Pflanzenschutz im Obstbau, Frau Christine Cent
bietet 2008 in dreiwöchigem Rhythmus im Einzugsgebiet von Heilbronn folgende Gruppentreffen an:
Brackenheim, Obstanlage Heininger
Donnerstags, 14.00 Uhr: 03.04., 15.04., 24.04., 05.06., 25.06., 17.07.
Kirchheim am Neckar
Montags, 14.00 Uhr: 17.03., 07.04., 28.04., 19.05., 09.06., 30.06.
Schwabbach-Siebeneich
Mittwochs, 10.30 Uhr: 26.03., 16.04., 07.05., 28.05., 18.06., 09.07.
Telefonansagen des Infodienstes Pflanzenschutz im Obstbau gibt es während der Vegetationszeit weiterhin regelmäßig. Die Durchsagen der überregionalen Pflanzenschutzberaterin, beim Landratsamt Ludwigsburg, können Sie unter folgender Rufnummer abhören: Telefon: 01805 197 197 – 26.
Die Durchsagen können auch als Text im Internet aufgerufen werden unter der Adresse
Adresse der überregionalen Pflanzenschutzberaterin:
Frau Christine Cent
Landratsamt Ludwigsburg
Fachbereich Landwirtschaft
Auf dem Wasen 9
71640 Ludwigsburg
Tel. 07141/144-4920
Fax 07141/144-4995
Handy 0175/5831501
Mit Ablauf des Jahres 2007 wird wie schon mehrfach angekündigt, die Obstbauberatung im Stadt- und Landkreis Heilbronn beendet. Dies ist die Folge von Entscheidungen, die im Landratsamt Heilbronn schon einige Zeit vor der Verwaltungsreform getroffen wurden. Die Obstbauberatung war immer eine Freiwilligkeitsleistung, d.h., es gab und gibt keine gesetzliche Grundlage die vorschreibt, eine derartige Dienstleistung anbieten zu müssen.
Dieses ist das letzte Rundschreiben Intensivobstbau. Wir bedanken uns für Ihr Interesse, für Ihr Vertrauen und für die gute Zusammenarbeit.
Obstbaubetrieben die zukünftig eine Beratung wünschen wird empfohlen, sich dem Beratungsdienst Hohenlohe-Neckar in Öhringen anzuschließen.
Die Stelle beim Landratsamt Ludwigsburg wurde neu besetzt. Nachfolgerin von Herrn Hans-Jürgen Brandt ist Frau Christine Cent.
Telefon-Nr.: 07141 / 144-4920
Handy-Nr.:0715 / 5831501
Anrufbeantworter: 01805 / 197 197 – 26
Frau Cent wird ihre Pflanzenschutzhinweise und Empfehlungen nicht nur auf dem Anrufbeantworter, sondern auch im Internet unter Infoservice Baden-Württemberg, Pflanzenbau und Pflanzenschutz, Ludwigsburg, bekannt geben.
Die Mitgliederversammlung des Obstbauringes Heilbronn findet am Mittwoch, den 23. Januar 2008 um 14.00 Uhr in der WG in Lauffen statt.
Nach den Vereinsregularien stehen folgende Vorträge zu interessanten Obstbauthemen auf dem Programm:
Referent: Jochen Griebel, WOG-Beratun
Thema: Entwicklung und Marktpotential neuer Sorten aus der Sicht der genossenschaftlichen
Vermarktung.
Referent: Manfred Treffert, BayWa-Neckarobstgroßmärkte
Thema: Ernteverlauf, Erfassung, Marktsituation der Obsternte 2007.
Referent: Frank Meier, Beratungsdienst Hohenlohe-Neckar
Thema: Pflanzenschutz im Obstbau. Rückblick 2007, Ausblick auf 2008.
Frau Cent wird bei der Veranstaltung am 23. Januar etwas zu ihrem Aufgabengebiet und zu ihrem Arbeitsprogramm für 2008 sagen.
Zur Mitgliederversammlung des Obstbauringes Heilbronn sind alle interessierten Obstbauern freundlich eingeladen. Die Mitglieder erhalten vorher noch eine spezielle Einladung mit der vollständigen Tagesordnung.
Am 12.12.2007 um 18.30 findet am Obstgroßmarkt Öhringen eine Informationsveranstaltung der WOG-Beratung zu Hagelnetzen statt. Herr R. Holzwarth vom OHZ Tettnang wird über Neuigkeiten zum Thema Hagelnetze inform ieren und Ihnen für Fragen zur Verfügung stehen (insb. Planung und Abwicklung). Auch interessierte Betriebsleiter, die sich „nur“ informieren wollen, sind herzlich eingeladen.
Die Errichtung von Hagelnetzen kann nach dem Agrarinvestitionsförderungsprogramm mit einem Zuschuss von 25 % gefördert werden. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 €. Zuwendungsempfänger müssen mindestens einen Fachschulabschluss, eine 2-jährige Vorwegbuchführung, eine positive Eigenkapitalbildung und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahme vorweisen. Der Antrag ist beim Landratsamt/Landwirtschaftsamt zu stellen. Hier erhalten Sie auch weitere Informationen zur Agrarinvestitionsförderung. Zusätzliche Informationen zur Agrarförderung finden Sie auch unter: www.landwirtschaft-bw.de
Benocap: Die Zulassung endet am 31.12.2007. Eine Wiederzulassung ist nicht beantragt. Restmengen können noch bis Ende 2009 aufgebraucht werden. Empfehlung: Ein Vorrat an Benocap für 2008 sollte vorhanden sein, andernfalls diesen vor dem Jahresende einkaufen.
Euparen MWG, Folicur EM: Das Anwendungsverbot für tolylfluanidhaltige Pflanzenschutzmittel ist auch 2008 gültig. Mit einer Aufhebung des Anwendungsverbots ist in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.
Zulassung endet zum Jahresende 2007:
Für mehrere, im Obstbau wichtige Pflanzenschutzmittel endet die Zulassung zum Jahresende 2007. Da jedoch mit einer Zulassungsverlängerung bzw. mit einer Wiederzulassung gerechnet wird, ist die Bevorratung folgender Mittel eher nicht notwendig:
Chorus, Scala, Topas, Rovral, Flexidor, Devrinol FL, Folicur.
Zulassung wird widerrufen:
Für folgende Pflanzenschutzmittel wird die Zulassung im Dezember 2007 widerrufen:Cumatol WG, Rapir WG, Gallant Super. Eine Aufbrauchfrist gibt es in diesem Fall nicht. Nach Aufhebung der Zulassung besteht ein Anwendungsverbot.
Polyram WG: Die Zulassung in Baumobstkulturen endete 2005. 2007 läuft die Aufbrauchfrist ab, in Baumobst besteht dann ein Anwendungsverbot. Ab dem Jahr 2008 darf Polyram WG nur noch in Johannisbeeren gegen Säulenrost eingesetzt werden, (§ 18 a – Genehmigung).
Funguran: Die Neuzulassung gilt nur zur punktuellen Behandlung von Kragenfäule in Kernobst. Gegen diesen Zulassungsbescheid wurde von der Herstellerfirma Widerspruch eingelegt.
Kerb 50 W: Die Zulassung wurde bis zum 31.12.2017 verlängert.
Envidor: Die Zulassung wurde bis zum 0805.2009 verlängert.
Kiron: Die Zulassung wurde bis zum 31.12.2017 verlängert.
Kanemite SC: In Kernobst wurde die Wartezeit von 30 Tagen auf 14 Tage verkürzt.
Hermann Link