Stellenausschreibung für das Landwirtschaftsreferendariat
Qualifikation für einen zukunftsorientierten Arbeitsplatz
Voraussetzungen für die Einstellung in das Referendariat
Ausbildungszeitraum und Bewerbungsverfahren
Ablauf des Vorbereitungsdienstes
Ansprechpartner für weitere Informationen
An dieser Stelle wird die jährlich erscheinende Stellenausschreibung (Die Bewerbungsfrist für die Einstellung im Oktober 2010 ist am 31.März 2010 abgelaufen) sofort nach Erscheinen eingestellt werden.
Üblicherweise findet eine Stellenausschreibung für die Ausbildung als Referendar/ -in für den höheren landwirtschaftlichen Dienst in Baden Württemberg, in der Regel im Januar eines jeden Jahres, statt.
Informieren Sie sich bitte darüber durch einen regelmäßigen Besuch dieser Internetseite.
Voraussetzungen sind im Bereich Landwirtschaft
und in den Bereichen Gartenbau oder Haushalt und Ernährung
Ausführliche Informationen über den Vorbereitungsdienst und die detaillierten Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren finden Sie im Infodienst der Landwirtschaftsverwaltung unter
www.referendariat.landwirtschaft-bw.de .
Dort sind auch die Ansprechpartner für Fragen über die Inhalte der Referendarausbildung und die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen, für Fragen zum Bewerbungsverfahren und den persönlichen Zulassungsvoraussetzungen aufgeführt.
Senden Sie Ihre schriftliche Bewerbung (einschl. der Checkliste und sämtl. Nachweise) bitte bis spätestens 31.03. an die Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL), Oberbettringer Str. 162, 73525 Schwäbisch Gmünd.
Schwerbehinderte Menschen werden, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, bei entsprechender Eignung nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens vorrangig berücksichtigt.
Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum fordert Frauen im Interesse des Gleichberechtigungsgrundsatzes ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
gez. Schiering
Personalreferent
-> Checkliste Einstellungsvoraussetzungen im PDF-Format zum download
Das Referendariat ist Voraussetzung für eine Einstellung als Beamtin/er des höheren Dienstes in der Landwirtschaftsverwaltung des Landes Baden-Württemberg.
Die mit dem Referendariat erworbenen Qualifikationen sind darüber hinaus auch für Tätigkeiten in anderen Bundesländern, bei der Bundesverwaltung oder der EU förderlich. Ebenso werden sie von vielen Arbeitgebern der Wirtschaft und der Verbände geschätzt.
Von den Beamtinnen und Beamten des höheren Dienstes in der Landwirtschaftsverwaltung werden umfassende fachliche, methodische und soziale Kompetenzen zur Erfüllung der vielfältigen Aufgabenstellungen gefordert.
Diese sind vor allem:
Deshalb werden in der Ausbildung neben der Vertiefung und Erweiterung der fachlichen Kompetenz im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Ökotrophologie bzw. der Haushalts- und Ernährungswissenschaften fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten zur rechtlich einwandfreien Abwicklung von Verwaltungsverfahren, zum Unterrichten an Fachschulen und in der Erwachsenenbildung vermittelt. Darüber hinaus werden aber auch vielfältige Schlüsselqualifikationen in verschiedenen Bereichen wie
entwickelt.
Ziel der Ausbildung ist es, Hochschulabsolventen der Agrarwissenschaften, der Gartenbauwissenschaften und der Ökotrophologie bzw. der Haushalts- und Ernährungswissenschaften auf die spätere Tätigkeit in der Landwirtschaftsverwaltung, das heißt i.d.R. zunächst an einer Unteren Landwirtschaftsbehörde (Landratsamt) bzw. einer landwirtschaftlichen Landesanstalt, einem Regierungspräsidium oder dem Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) vorzubereiten.
Dementsprechend hat die Ausbildung drei inhaltliche Schwerpunkte:
Das Verständnis für die politischen, wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Zusammenhänge und für die Belange der Verwaltung wird in der Ausbildung besonders gefördert.
Die fachliche Schwerpunktbildung ist aus einem der folgenden Fachgebiete zu wählen:
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A - Landwirtschaft |
B - Weitere |
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Agrarstruktur |
Gartenbau (einschl. Obstbau*) |
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Betriebswirtschaft |
Haushalt und Ernährung |
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Pflanzliche Erzeugung |
[Landespflege]** |
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Tierische Erzeugung [Agrartechnik]** |
* über die Aufnahmevoraussetzungen informiert das zuständige Fachreferat des MLR ** derzeit besteht in diesem Schwerpunkt kein Ausbildungsbedarf |
Die Einstellungsvoraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst sind in einer Checkliste (pdf Datei) detailliert aufgeführt. Sie umfassen im wesentlichen folgende Bedingungen:
Bewerber/innen, die eine entsprechende Prüfung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegt haben, können bei Vorliegen besonderer Gründe vom Ministerium zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden.
-> Checkliste Einstellungsvoraussetzungen im PDF-Format zum download
Die Ausbildung beginnt jeweils am 01. Oktober, dauert 19 Monate und schließt mit einer Staatsprüfung ab, in der die Befähigung für die Laufbahn des höheren landwirtschaftlichen Dienstes nachzuweisen ist.
Das Verfahren über die Auswahl der Bewerber/-innen wird im Zeitraum April - Juni durchgeführt. Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen und ausgefüllter Checkliste müssen
bis zum 31. März des Jahres bei der
Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft
und der ländlichen Räume (LEL)
Abt.1 - Referendariat -
Oberbettringer Str. 162
73525 Schwäbisch Gmünd
eingegangen sein. Der Eingang der Bewerbung wird bestätigt. Schwerbehinderte Menschen werden, sofern sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, bei entsprechender Eignung nach dem Ergebnis des Auswahlverfahrens vorrangig berücksichtigt. Das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert Frauen ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt bei einer Unteren Landwirtschaftsbehörde (Landratsamt) mit einer Fachschule für Landwirtschaft. Hier absolvieren die Referendare/Referendarinnen verschiedene Ausbildungsstationen, arbeiten in den Fachreferaten mit und führen zunächst angeleitete, später eigenverantwortliche Unterrichtsveranstaltungen durch. Der Einsatz in der Beratungs- und Bildungsarbeit orientiert sich am gewählten Fachgebiet. Die Referendare werden an den Ämtern für Landwirtschaft bzw. an den Fachschulen für Landwirtschaft von Mentoren begleitet und unterstützt.
Die Ausbildung an Amt und Fachschule wird ergänzt durch Ausbildungsaufenthalte an Regierungspräsidien und zentrale Ausbildungslehrgänge an der Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) in Schwäbisch Gmünd. In diesen Lehrgängen werden die theoretischen und methodischen Grundlagen vermittelt bzw. ergänzt.
Weitere zur Ausbildung geeignete Dienststellen können einbezogen werden.
Der Ablauf der Ausbildung wird in einem individuellen Ausbildungsplan für jeden Referendar vom Ausbildungsleiter des zuständigen Regierungspräsidiums festgelegt.
Die Ausbildung schließt mit einer Staatsprüfung ab. Hier weist der Referendar/die Referendarin nach, dass er/sie die Befähigung für die Laufbahn des höheren landwirtschaftlichen Dienstes besitzt.
Die Prüfung gliedert sich in:
Die pädagogische Prüfung besteht aus zwei Teilen:
Für die schriftliche Prüfung sind Aufsichtsarbeiten anzufertigen in:
Als mündliche und praktische Prüfungen sind abzulegen:
Mit dem Bestehen der Staatsprüfung erwirbt der Prüfling das Recht, die Bezeichnung „Assessor/Assessorin des Landwirtschaftsdienstes" zu führen.
Eine bestandene Staatsprüfung ist Voraussetzung für die Einstellung als Beamtin / Beamter des höheren landwirtschaftlichen Dienstes. Sie erhebt jedoch keinen Anspruch auf Einstellung. Für eine Einstellung in den Landesdienst sind vor allem das Ergebnis der Staatsprüfung und die Stellensituation ausschlaggebend.
Referendare sind während des Vorbereitungsdienstes Beamte auf Widerruf und erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge. Der Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit monatlich rund € 1200,--.
Verheiratete, deren Ehegatte n i c h t im öffentlichen Dienst beschäftigt ist und keinen vergleichbaren Zuschlag gewährt bekommt, erhalten ggf. einen Familienzuschlag von derzeit monatlich rund € 120,--.
Für ein kindergeldberechtigendes Kind erhöht sich der Familienzuschlag um derzeit monatlich rund € 100,--.
Nach Abschluss der Prüfung (einmalige Wiederholungsmöglichkeit) und der Bekanntgabe des Ergebnisses endet das Beamtenverhältnis auf Widerruf.
Die/der Referendar/in ist als Beamter/Beamtin auf Widerruf nicht sozialversicherungspflichtig. Sie/er hat während des Beamtenverhältnisses einen Anspruch auf Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen nach den Beihilfevorschriften.
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung, die das nicht durch die Beihilfe gedeckte Kostenrisiko abdeckt, wird erforderlich.
Merkblatt Krankenversicherung (pdf-Dokument)
Die Referendarausbildung ist in der Verordnung des Ministeriums Ländlicher Raum über die Ausbildung und Prüfung für den höheren landwirtschaftlichen Dienst und das höhere Lehramt an Fachschulen für Landwirtschaft vom 14. Februar 1985 (Gesetzblatt BW S. 30), geändert durch Verordnungen vom 08.12.1987 (Gesetzblatt BW 1988 S. 2), vom 28.03.1995 (Gesetzblatt BW S. 306) vom 11. August 1999 (Gesetzblatt BW S. 376) sowie vom 28. September 2004 (Gesetzblatt BW S.775) geregelt.
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Für weitere Auskünfte stehen als Ansprechpartner zur Verfügung bei Fragen zu:
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Referendarausbildung und fachliche Zulassungsvoraussetzungen (Studienabschluss u.a.) |
Herr Frank Schied Landesanstalt für Entwicklung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume (LEL) Abt. 1 - Bildung und Beratung Oberbettringer Str. 162, 73525 Schwäbisch Gmünd Tel.: 07171 - 917 113 E-Mail: frank.schied@lel.bwl.de
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Bewerbungsverfahren und persönliche Zulassungsvoraussetzungen |
Herr Frank Brunnhuber Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg Referat 12 - Personal Postfach 10 34 44, 70029 Stuttgart Tel.: 0711/126-2335 E-Mail: Frank.Brunnhuber@mlr.bwl.de
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Praktische Ausbildung und Praktikantenprüfung |
Herr Hubert Sauber Regierungspräsidium Stuttgart Referat 31 - Recht und Verwaltung, Bildung Ruppmannstraße 21, 70565 Stuttgart Tel.: 0711/904-13110 E-Mail: Hubert.Sauber@rps.bwl.de |