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Kalkmagerrasen (Mesobromion) – sofern es sich um Halbtrockenrasen handelt - sind ausschließlich anthropo-zoogenen Ursprungs und durch jahrhundertelange (Über-) Nutzung entstanden. Man unterscheidet zwischen Kalkmagerwiesen, die einschürig gemäht und meist nachbeweidet wurden (Mähder) und die oft gleichzeitig der Holzwirtschaft dienten durch einzeln oder in Gruppen angepflanzte Bäume (Holzmähder oder Holzwiesen) (BEINLICH UND MANDERBACH 1995: 69) und Kalkmagerweiden, die von Schafen, aber auch von Ziegen, Rindern, Pferden, Schweinen und Gänsen (BEINLICH UND KLEIN 1995: 113) beweidet wurden. Die Flächen wurden in der Regel nicht gedüngt und nach heutigem Verständnis alles andere als nachhaltig genutzt.
Strukturell unterscheiden sich die Weiden, die auf der Alb i.d.R. als „Wacholderheiden" bezeichnet werden, stark von den Mähdern. Neben dem Nährstoffentzug durch die Beweidung wiesen diese Flächen durch den Vertritt große Erosionsrinnen auf. Büsche und Bäume wurden von den Schäfern entfernt, um die Übersichtlichkeit der Flächen zu gewährleisten und ein Maximum an Futter aus der Fläche zu holen („Wo ein Busch steht wächst kein Gras.") (BEINLICH, HERING UND PLACHTER 1995: 314). Die traditionellen Schafweiden unterscheiden sich im Aussehen somit erheblich von den heutigen Wacholderheiden. Letztere sind zum überwiegenden Teil als Ergebnis einer jahrzehntelangen Pflege anzusehen, bei der aus ästhetischen Gründen einzelne Wacholder freigestellt und auf der Fläche belassen wurden (BEINLICH 1995: 102).
Die Magerrasen der Kalklandschaften Südwestdeutschlands gehören zum überwiegenden Teil zu den Trespen-Halbtrockenrasen (Mesobromion). Es lassen sich zwei Typen unterscheiden:
Beiden gemeinsam ist ihre große Bedeutung als Lebensraum für trockenheits- und wärmeertragende Spezialisten der Tier- und Pflanzenwelt und wärmebedürftigen Arten, deren Hauptverbreitungsgebiet in südlicheren Regionen zu finden ist. Zudem konnten hier Tierarten überleben, die in der intensiv genutzten Agrarlandschaft keine anderen blütenreichen Lebensräume mehr vorfinden. So gehören Kalkmagerrasen zu den artenreichsten Lebensräumen überhaupt: für 25m² Trockenrasen werden mehr als 50 Pflanzen- und ca. 1000 Tierarten geschätzt (ZIELONKOWSKI in BEINLICH UND KLEIN 1995). Ein Großteil dieser Arten ist auch auf der Roten Liste zu finden. So sind nach Untersuchungen in Österreich mehr als 1000 Insektenarten weitgehend abhängig vom Lebensraum Trockenrasen, wovon 860 Arten als mehr oder weniger gefährdet eingestuft sind (GEPP in HÖLL UND BREUNIG 1995).
Als wesentliche Elemente bäuerlicher Kulturlandschaft besitzen Kalkmagerrasen zudem einen hohen kulturhistorischen Wert. Sie verleihen vielen Landschaften, allen voran der Schwäbischen Alb, ihr typisches Aussehen.
Verbreitungsschwerpunkte: Schwäbische Alb, Obere Gäue, Südwestliches Albvorland, Kocher-Jagst-Ebenen, Taubergebiet, Bauland, Oberrheingebiet
Häufig vorkommende Pflanzenarten (Die fett gedruckten Arten sind Kenn- und Trennarten, die bei der Einschätzung eine Rolle spielen, ob es sich um ein besonders geschütztes Biotop handelt.):
Katzenpfötchen (Antennaria dioica), Hundswurz (Anacaptis pyramidalis), Gewöhnlicher Wundklee (Anthyllis vulneraria), Fiederzwenke (Brachypodium pinnatum), Aufrechte Trespe (Bromus erectus), Frühlings-Segge (Carex caryophyllea), Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa), Karthäuser-Nelke (Dianthus carthusianorum), Zypressenwolfsmilch (Euphorbia cyparissias), Echtes Labkraut (Galium verum), Fransen-Enzian (Gentianella ciliata), Deutscher Enzian (Gentianella germanica), Frühlingsenzian (Gentiana verna), Gewöhnliches Sonnenröschen (Helianthemum nummularium), Hufeisenklee (Hippocrepis comosa), Pyramiden-Schillergras (Koeleria pyramidata), Futter-Esparsette (Onobrychis viciifolia), Ragwurz (Ophrys ssp.), Helm-Knabenkraut (Orchis militaris), Affen-Knabenkraut (Orchis simia), Brand-Knabenkraut (Orchis ustulata), Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga), Sand-Fingerkraut (Potentilla arenaria), Rötliches Fingerkraut (Potentilla heptaphylla), Frühlings-Fingerkraut (Potentilla verna), Küchenschelle (Pulsatilla vulgaris), Knolliger Hahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Wiesensalbei (Salvia pratensis), Skabiose (Scabiosa columbaria), Kalk-Blaugras (Sesleria varia), Aufrechter Ziest (Stachys recta), Edel-Gamander (Teucrium chamaedrys), Berg-Klee (Trifolium montanum), Wald-Ehrenpreis (Veronica officinalis) .
Häufig vorkommende Tierarten: Schmetterlinge (v.a. Bläulinge und Widderchen), Heuschrecken, Sandlaufkäfer, Wildbienen, Vögel, Reptilien
Biotopschutz nach § 32 Landes-Naturschutzgesetz und FFH-Richtlinie:
Wacholderheiden (FFH-Lebensraumtyp 5130) werden als besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG erfasst, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
Magerrasen basenreicher Standorte werden als besonders geschützte Biotope nach § 32 NatSchG erfasst, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen:
Kalk-Magerrasen (FFH-Lebensraumtyp 6210) gelten dann als besonders orchideenreich und damit als prioritärer Lebensraum im Sinne der FFH-Richtlinie, wenn sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
In der Biotopkartierung 1981 – 1989 wurden 73% der kartierten Kalkmagerrasen als gefährdet eingestuft. Als Hauptursachen wurde die Aufgabe der Landwirtschaft und somit die natürliche Sukzession mit ca. 33% genannt, gefolgt von der Intensivierung der Landwirtschaft (ca. 20%) und der Forstwirtschaft (Aufforstungen) (ca. 19%) (HÖLL UND BREUNIG 1995: 223). Dies deckt sich in etwa mit den Angaben in BEINLICH UND KLEIN (1995:115), wonach Sukzession und Aufforstung mit insg. 70% als die Hauptgefährdungsursachen genannt werden.
Nur 18% der Kalkmagerrasenarten besitzen eine mehrere jahrzehnte dauerhafte Diasporenbank und sogar 36% besitzen eine nur vorübergehende Diasporenbank. Da viele Arten jedoch auch als Sprosspopulation einige Jahre bis Jahrzehnte in Brachen und Aufforstungen überdauern können oder durch Schafe bei Beweidung in großem Maße ausgebreitet werden, sind die Arten durch kurzfristige Sukzession oder Aufforstung nur gering gefährdet. Allerdings gibt es ca. 30 bis 40 Arten, deren Populationen durch Brachfallen oder Aufforstungsmaßnahmen langfristig zurückgehen werden (vgl. POSCHLOD, KIEFER UND FISCHER 1995: 215ff).
Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten zur Offenhaltung von Kalkmagerrasen:
Die Pflege bzw. Nutzung von Kalkmagerrasen sollte sich an der historischen Nutzungsform orientieren. Besonders günstig ist natürlich die Fortführung dieser Nutzungsform.
Auf Kalkmagerweiden spielt die Wanderschäferei für die Ausbreitung der verschiedenen Tier- und Pflanzengruppen eine große Rolle (vgl. FISCHER, POSCHLOD UND BEINLICH 1995: 229 – 256). Wo der Erhalt der Wanderschäferei nicht möglich ist (z.B. weil sich kein Schäfer für die Bewirtschaftung der Flächen findet) bzw. aus Gründen des Boden- und Wasserschutzes nicht erwünscht ist, sollten Nutzungsvarianten bevorzugt werden, die in wesentlichen Schlüsselfaktoren den ehemaligen Nutzungen möglichst nahe kommen. Erhaltungspflege kann in manchen Fällen unabdingbar sein, sollte jedoch nur als Übergangslösung verstanden werden. Soweit möglich sind Kalkmagerrasen durch Nutzungsformen zu erhalten, für die ein einzelbetriebliches Interesse besteht. Hierfür werden z.T. nur neuartige oder vergleichsweise intensive Nutzungsformen in Frage kommen. Es ist dann zu bilanzieren, ob die hierdurch verursachten Ökosystem-Veränderungen tolerabel sind. Eine unter diesem Gesichtspunkt vertretbare Nutzung ist einer Nutzungsauflassung vorzuziehen. Da der Wert von Kalkmagerweiden v.a. durch ihre Großflächigkeit und ihren räumlichen Verbund besteht, sind Nutzungskonzepte möglichst für einen größeren räumlichen Verbund zu entwerfen und zu bewerten. Aufgrund der sehr verschiedenen räumlichen Konfigurationen, Flächengrößen und Zustände der Kalkmagerrasen müssen für die konkreten Flächen unterschiedliche Sollzustände und Entwicklungsvarianten festgelegt werden.
Folgende Strategien stehen für Kalkmagerweiden – sofern die Nutzung durch Wanderschäferei nicht realisierbar ist - zur Auswahl (nach PLACHTER UND BEINLICH 1995: 448ff):
Sukzession als Leitbild für Kalkmagerrasen kann aus o.g. Gründen (siehe „Gefährdung") nur für Teilflächen ein Leitbild sein. Als extensives Pflegekonzept könnte ein gesteuerter Mosaik-Zyklus angestrebt werden (POSCHLOD, KIEFER UND FISCHER 1995: 223).
Bezüglich Koppelhaltung von Schafen berichtet RIEGER (1996: 19ff) von positiven Erfahrungen im NSG „Weper" in Südniedersachsen. Aufgrund ungünstiger Bedingungen sowohl für die Wanderschäferei als auch für reine Pflegemaßnahmen wurde hier 1984 auf rund 35 ha Kalkmagerrasen eine Pflegebeweidung durch Koppelhaltung einer Schafherde und Einschaltung von 2 Ruhejahren nach jedem Beweidungsjahr – aufgrund des Vorkommens zahlreicher verbissgefährdeter Arten – eingerichtet:
Methoden: Die Gesamtfläche wurde in drei etwa gleichgroße Jahresweideflächen aufgeteilt, von denen jährlich abwechselnd eine Fläche ein- bis zweimal beweidet wurde. Die beiden übrigen Flächen blieben zum Schutz der verbiss- und trittempfindlichen Arten der Regeneration überlassen. Die jeweilige Jahresweide wurde in 0,5 – 1 ha große Flächen unterteilt, die nacheinander in der Zeit ab Anfang Juni (Crataegus ssp.- Blüte) abgeweidet wurden Etwa 30% jeder Jahresweideflächen blieben zur Erhaltung zumindest der mobileren Anteile der Halbtrockenrasenfauna und um das Aussamen verbissgefährdeter Arten zu gewährleisten, von der Beweidung ausgenommen. Sie wurden bei der nächsten turnusmäßigen Beweidung abgeweidet. Die Beweidung wurde mit einer kleinen, durchschnittlich 40köpfigen Schafherde der Rasse Schwarzköpfiges Fleischschaf durchgeführt, wobei die Teilflächen vorwiegend bis zur annähernden Erschöpfung des Futterangebots beäst wurden (meist ca. 1 – 2 Wochen). Diese intensive Beweidung erwies sich für die Erzielung eines möglichst starken Verbisses der aufkommenden Gebüsche und zur Beseitigung der die Beweidung und Regeneration , besonders der kurzlebigen Arten der Halbtrockenrasen, behindernden Streuschicht als sinnvoll.
In den Beweidungsruhejahren erfolgten im Regelfall Nachpflegearbeiten mit Freischneidern zur Bekämpfung von Stockausschlägen, wobei das Mähgut entfernt wurde. Beweidungsbegleitende Entkusselungsaktionen wurden jeweils im Winter vor der Aufnahme der Beweidung in den jeweiligen Jahresflächen durchgeführt.
Zur Beobachtung der Vegetation wurden 29 Dauerquadrate von jeweils 4m² eingerichtet. Die Erfassung der Vegetation erfolgte jeweils unmittelbar vor und nach der Beweidung.
Ergebnisse: Die oben beschriebene Beweidung erwies sich als geeignete Maßnahme für die Pflege halbwegs intakter, kleiner isolierter Halbtrockenrasenflächen. Insbesondere konnte der fortschreitenden Degeneration durch Ausbildung von Dominanzbeständen hochwüchsiger Gramineenarten (z.B. Brachypodium pinnatum) Einhalt geboten werden und eine gegenläufige Entwicklung eingeleitet werden. Insbesondere wurde festgestellt, dass
Die im NSG „Weper" gesammelten Erfahrungen konnten auch in benachbarten Halbtrockenrasen-Schutzgebieten bestätigt werden.
Ungeeignet erscheint die vorgenommene Form der Beweidung dagegen für die Rückführung stark ruderalisierter oder aufgedüngter, hochwüchsiger Halbtrockenrasen-Degenerationsstadien. Hier ist eine zusätzliche Pflege durch Mahd während der Vegetationsperiode und Abtragung des Mähguts zur Abschöpfung des Nährstoffangebots erforderlich.
Bezüglich der Beweidung mit Jungrindern bzw. genügsamen Rinderrassen liegen positive Erfahrungen aus der Eifel und anderen Mittelgebirgen vor. So stellt die Beweidung durch Rinder insbesondere dann eine Alternative zur Schafbeweidung dar, wenn die Flächen kleiner sind oder Hütehaltung von Schafen nicht möglich ist. Beachtet werden muß allerdings, dass
Probleme können sich ergeben im Bereich einer Teil-Eutrophierung der Flächen (besonders bevorzugte Bereiche) und der Schädigung der Grasnarbe durch zu schwere Rinder (PETERMANN 1995: 56).
Über die Eignung von Pferden oder Ponys zur Pflege von Kalkmagerrasen ist nur wenig bekannt. Es lassen sich jedoch folgende Tendenzen erkennen: Kleinere Pferde- bzw. Ponyrassen scheinen für die Pflege durchaus geeignet sein. Die Voraussetzungen sind ähnlich wie bei der Rinderbeweidung (PETERMANN 1995: 56f).
Wildtiere sind generell zur Pflege geeignet, wo ein entsprechender Wilddruck besteht.
Kalkmagerwiesen sollten weiter einmähdig genutzt und nicht in Weideflächen umgewandelt werden, da sich hierbei das Artenspektrum erheblich verschiebt. Die Nutzung oder Pflege sollte sich jedoch am historischen Muster orientieren, d.h. die Flächen sollten nicht alle gleich nach genau vorgeschriebenen Pflegerichtlinien behandelt werden (z.B. gleicher Mahdzeitpunkt für alle Flächen und alle Jahre) (PETERMANN 1995: 32). Aus floristisch-vegetationskundlicher Sicht eignen sich hierzu alle Mähgeräte, aus faunistischer Sicht sind Kreiselmäher allerdings ungeeigneter als z.B. der Balkenmäher. Günstig erweist sich auf jeden Fall eine Staffel- oder Inselmahd, da bei einer großflächigen Mahd schlagartig alle Strukturen und Pflanzen beseitigt werden und den verschiedenen Tiergruppen kaum Fluchtmöglichkeiten bietet (PETERMANN 1995: 57f).
Als Alternative zur Mahd bietet sich Mulchen an. Entgegen der landläufigen Meinung kommt es dabei im süddeutschen Raum nicht zu einer Eutrophierung der Standorte (SCHREIBER, K. F., BROLL, G. UND BRAUCKMANN, H. J. 2000: 11).
Entbuschungen sowie Beseitigung von Altgrasfilz müssen sowohl vor Aufnahme einer Beweidung oder Mahd durchgeführt werden (Erstinstandsetzung) als auch begleitend. Nach der Erstinstandsetzung im Winterhalbjahr muß die Pflege der Flächen sofort in der nächsten Vegetationsperiode einsetzen und in den ersten Jahren auf eine scharfe Beweidung/ frühe Mahd geachtet werden, da die Erstinstandsetzung durch vegetative Vermehrung durch Wurzelbrut sonst ins Gegenteil umschlägt.
Zur Erstinstandsetzung sind folgende Maßnahmen geeignet (nach PETERMANN 1995: 44ff):
Hütehaltung: Nur mit Hilfe genügsamer Schafrassen (z.B. Moorschnucke, Bentheimer Landschaf) möglich. Dauer je nach Verfilzungsgrad und Exposition zwei bis drei Vegetationsperioden; hohe Beweidungsintensität erforderlich. Vorteil: für Kleintiere bleiben mehr Rückzugsmöglichkeiten erhalten.
Pflegepferch oder -koppel: Bei hohem Beweidungsdruck besteht weniger Möglichkeit zur Futterselektion, so dass auch ungern gefressene Pflanzen verbissen werden. Die während der Brachzeit aufgebaute Filzschicht wird abgebaut, schon nach 1 – 2 Jahren regeneriert sich die Krautschicht.
Entbuschung: abschneiden der Gehölze möglichst bis zum Wurzelhals; Stehenlassen einiger charakteristischer Solitärbäume und von Gebüschen v.a. in den Randbereichen, auf Lesesteinhaufen und an Terrassenkanten.
Bei den Kosten für die Pflege von Kalkmagerrasen sind zwischen den Kosten für die Erstpflege und den jährlich anfallenden Kosten zu unterscheiden.
Für die Erstpflege können nach KELLERMANN UND REINÖHL (1997) folgende Kosten veranschlagt werden:
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Maßnahme |
Kosten [€/ ha] |
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Mahd mit Abräumen |
556 – 669,- |
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Mulchen |
128 – 257,- |
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Entfernen von Wald |
4.689 – 8.319,- |
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Entfernen von Gebüsch |
3.000 – 5.316,- |
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Verbuschung beseitigen |
890 – 6.003,- |
Tab. 1: Kosten der Erstpflege, verändert nach KELLERMANN UND REINÖHL 1997: 47
Die Preisunterschiede sind auf unterschiedliche Lagen (eben – steil) und unterschiedlichen Verbuschungsgrad (bis 1m Höhe – über 3m Höhe) zurückzuführen.
Neben den i.d.R. nur einmalig durchzuführenden Maßnahmen sind die jährlich durchzuführenden Dauerpflegemaßnahmen durchzuführen. Auch hier variieren die zugrundegelegten Kosten stark je nach Schwierigkeit des Geländes und Ausführer der Arbeiten (Lohnunternehmer oder Landwirt) bzw. bei der Hüteschafhaltung je nachdem, ob die diversen Prämien (Mutterschafprämie, MEKA, AZL) miteinbezogen sind oder nicht. Folgende Kosten ergeben sich als Richtwerte:
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Maßnahme |
Kosten [€/ ha] |
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Mahd mit Abtransport |
245 – 1.329,- |
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Mahd ohne Abtransport |
87 – 307,- |
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Hüteschafhaltung |
164 – 327,- |
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Koppelschafhaltung |
125,- |
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Mutterkuhhaltung |
128 – 141,- |
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Mulchen |
80 – 318,- |
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Gehölzaufkommen auf beweideten Flächen beseitigen |
299 – 470,- |
Tab.2: Kosten der Dauerpflege, verändert nach FRIELINGHAUS 1998, TAMPE UND HAMPICKE 1995, KELLERMANN UND REINÖHL 1997, LUICK 1995 und DLZ 1994
Nach der LPR werden für die „extensive Grünlandnutzung einschließlich Beweidung, Mähweide oder Pflegeschnitt" je nach Nutzungszeitpunkt, Flurbilanzstufe und Düngeintensität 195 – 505 € gewährt, für die „Einführung des Betriebszweiges extensive Rinderbeweidung zur Offenhaltung der Landschaft einschließlich Pflegeschnitt" 650 € und bei Mulchen 100 €. Diese Sätze erhöhen sich bei Einsatz eines Messerbalkens um 25 € je Schnitt, bei 25 – 35% Hangneigung um 100 €, bei mehr als 35% Hangneigung um 160 €. Zu beachten ist allerdings, dass eine Kombination LPR mit MEKA nicht möglich ist.