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Qualifizierungskurs zur Berufsabschlussprüfung Hauswirtschafter/in nach §45,2 BBIG (Berufsbildungsgesetz)

Der Qualifizierungskurs bereitet auf die Abschlussprüfung staatlich geprüfte/r Hauswirtschafter/in vor.
Der §45,2 BBIG ermöglicht die Zulassung zur Abschlussprüfung Hauswirtschafter/in auch ohne reguläre Ausbildung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- die eigenverantwortliche Führung eines Privathaushalts mit mind. einer zu betreuenden Person (Kind, Elternteil) für mind. 4,5 Jahre
- oder die hauptberufliche Tätigkeit in der Hauswirtschaft für mind. 4,5 Jahre
 
- zuzüglich eines 10-wöchigen Praktikums in einem Großhaushalt (Altenheim, Krankenhaus, Restaurant, Hotel, etc.)
- oder eines 7-wöchigen Praktikums in einem Großhaushalt + 3 Wochen Praktikum in einem anderen Privathaushalt
 
Weitere Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung können Sie dem Merkblatt „§45,2 BBIG entnehmen.
 
Das Merkblatt Praktikum Großhaushalt informiert Sie darüber, wie sich das Praktikum in einem Großhaushalt zusammensetzt. Mögliche Praktikumsbetriebe im Zollernalbkreis sind beim Sachgebiet Hauswirtschaft & Ernährung zu erfragen.
 
Bezüglich der Anmeldung zum Qualifizierungskurs melden Sie sich bitte beim Sachgebiet Hauswirtschaft & Ernährung.
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das
 
Landratsamt Zollernalbkreis – Landwirtschaftsamt
Sachgebiet: Hauswirtschaft & Ernährung
Robert-Wahl-Straße 7; 72336 Balingen
 
Telefon:          07433 / 92-1955, Fax: -1966
Mail:                landwirtschaftsamt@zollernalbkreis.de
Internet:          www.zollernalbkreis.de

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