Förderung

Mahd im Frühsommer, Foto: A. Flach

Landesweit geltende Fördermaßnahmen finden Sie in nachstehender Tabelle. Klicken Sie auf die entsprechende Fördermaßnahme, um mehr zu erfahren.

Daneben bieten etliche Landkreise und Gemeinden gesonderte Fördermöglichkeiten, zum Beispiel zur Nachpflanzung von Hochstammobstbäumen. Wenden Sie sich an die Ansprechpartner vor Ort, um zu erfahren, was es bei Ihnen gibt.

Außerdem besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Flurneuordnungsverfahren oder dem Ökokonto Maßnahmen im Streuobst zu refinanzieren.

Zielgruppen der Förderung
Zielgruppe Landwirte Landwirte
Zielgruppe Vereine Vereine
Zielgruppe Privatpersonen Privatpersonen
Zielgruppe Keltereien Keltereien
Icon Brennereien Brennereien
Zielgruppe Gemeinden Gemeinden

FAKT II


Das Förderprogramm für Agrarumwelt, Klimaschutz und Tierwohl honoriert die aufwendigere Grünlandpflege in Streuobstwiesen. 
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Zielgruppe: Landwirte

LPR


Die Landschaftspflegerichtline unterstützt Maßnahmen auf naturschutzfachlich wertvollen Flächen.
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Zielgruppen: Landwirte, Vereine, Brennereien Zielgruppen: Landwirte, Vereine, Brennereien Zielgruppen: Landwirte, Vereine, Brennereien Zielgruppen: Landwirte, Vereine, Brennereien

Öko-Kontrolle


Zuschuss für Aufwendungen im Rahmen der Öko-Kontrolle. 
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Zielgruppe: Landwirte 

Aufpreisvermarktung


Das Land unterstützt die Vermarktung von Produkten aus 100 Prozent Streuobst.
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Zielgruppen: Vereine, Keltereien Zielgruppen: Vereine, Keltereien
 

Diversifizierung


Für die Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen in der Landwirtschaft.
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Zielgruppe: Landwirte, Brennereien Zielgruppe: Landwirte, Brennereien
 

Verarbeitung


Das Land fördert die Obstverarbeitung zum Erhalt eines Netzes an Keltereien und Brennereien. 
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Zielgruppe: Keltereien, Brennereien Zielgruppe: Keltereien, Brennereien
 

Baumschnitt


Das Fünfjahresprogramm wurde neu aufgelegt und läuft 2020 bis 2025. Sammelanträge konnten bis Juli 2020 eingereicht werden. 
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Flurneuordnung


Flurneuordnungsverfahren können auch in Streuobst-Gewannen durchgeführt werden. 
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Zielgruppe: Gemeinden
 

Ökokonto

Die Pflege von Streuobstbeständen kann unter bestimmten Voraussetzungen als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme im Rahmen der Eingriffsregelung anerkannt werden. Weitere Hinweise dazu finden Sie hier. Die „Hinweise zur Anerkennung der Pflege von Streuobstbeständen einschließlich ihres Unterwuchses als naturschutzrechtliche Kompensationsmaßnahme" finden Sie hier.

Kommunale Förderprogramme

Informieren Sie sich über kommunale Förderangebote bei den Kreisfachberaterinnen und -beratern für Obst- und Gartenbau (Übersichtsliste mit Kontaktadressen).

Stiftung Naturschutzfonds


Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg unterstützt das Engagement für Streuobstwiesen.
Projektanträge können Sie bei der Stiftung stellen.

Zielgruppen: Landwirte, Vereine, Gemeinden, Privatpersonen Zielgruppen: Landwirte, Vereine, Gemeinden, Privatpersonen Zielgruppen: Landwirte, Vereine, Gemeinden, Privatpersonen Zielgruppen: Landwirte, Vereine, Gemeinden, Privatpersonen

 

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