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Pflanzenschutz-Sachkunde: Neue Regelungen

Sachkundenachweis Pflanzenschutz - Muster

Sachkundenachweis Pflanzenschutz - Muster (Foto: ZEPP Bad Kreuznach) Mit dem neuen Pflanzenschutzgesetz vom 14. Februar 2012 und der am 6. Juli 2013 in Kraft getretenen Verordnung zur Pflanzenschutz-Sachkunde kommen auf jeden Sachkundigen neue Pflichten zu. Dazu zählt die Beantragung eines bundesweit einheitlichen Sachkundenachweises im Scheckkartenformat und die regelmäßige Teilnahme an anerkannten Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen innerhalb von Dreijahreszeiträumen.

Leitlinie - Einfache Hilfstätigkeiten im Pflanzenschutz (November 2016)

Neue Regelungen zur Sachkunde (Juli 2015)

Antrag auf Ausstellung des neuen Sachkundenachweises

Bescheinigung über Ausbildungs- und Prüfungsinhalte zur Anwendung/Beratung und Abgabe von Pflanzenschutzmitteln

Fragen und Antworten zur Sachkunde (April 2016)

Materialien zur Sachkunde finden Sie unter "Sachkunde-Unterlagen" (intern)

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