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Saatgutvermehrung

In der EU darf Saatgut einer Pflanzensorte nur in Verkehr gebracht werden, wenn diese zugelassen wurde. Die Sortenzulassung durch das Bundessortenamt setzt voraus, dass eine Sorte in der Gesamtheit ihrer wertbestimmenden Eigenschaften besser beurteilt wird als die bereits zugelassenen Sorten. Zu diesen Eigenschaften gehören Ertrag, Qualität und Widerstandsfähigkeit gegen Schaderreger und Witterungsextreme.



Tabelle: Mit Erfolg feldbesichtigte Saatgutvermehrungsflächen in Baden-Württemberg und Deutschland 2021
 Fruchtart
Baden-Württemberg
Deutschland

ha
% von DE
ha
 Getreide insgesamt
10.446 9,3 112.444
    dav. Sommergerste
981 10,8 9.111
    dav. Wintergerste
1.026 4,5 22.842
    dav. Mais
3.726 95,1 3.919
    dav. Winterroggen 392 3,5 11.175
    dav. Wintertriticale 456 4,9 9.235
    dav. Winterhartweizen
29 3,2 903
    dav. Winterweichweizen
1.936 4,6 41.925
 Rüben
0 - 81
 Kartoffeln
309 1,7 17926
 Gräser gesamt
66 0,3 26.220
 Klee und Luzerne
365 12,4 2.941
 Mittel- und großkörnige Leguminosen
456 2,7 17.002
 Sonstige Futterpflanzen
894 1,9 47.142
 Öl- und Faserpflanzen
902 12,4 7.302

Quelle: Bundessortenamt, BMEL 2022/2023, Link zur Seite

Stand 08/2023

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