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   Steckbrief Kleines Landschaftselement                               

Feldraine (bis 2 m Breite)

Nicht CC-relevant

Beschreibung

Überwiegend mit Gras- und krautartigen Pflanzen bewachsene, schmale, lang gestreckte Flächen mit einer Gesamtbreite bis 2 Meter, auf denen keine landwirtschaftliche Erzeugung stattfindet. Sie müssen innerhalb von oder zwischen landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen oder an diese angrenzen.

Nicht zu den Feldrainen zählen Bankette, Gräben und Böschungen entlang von Straßen/Wegen und Fließgewässern.

Feldraine gehören bis zu einer Breite von 2 m zur beihilfefähigen Fläche im Rahmen der Direktzahlungen, deren Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt werden kann.

 

LEL Schwäbisch Gmünd, Stand 04/2021

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