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Steckbrief
Landschaftselement
Tümpel
Beschreibung
Tümpel sind natürliche, zumeist relativ kleine, stehende Binnengewässer, meist ohne Zu- und Ablauf, die in der Regel periodisch austrocknen.
Bedeutung im Rahmen der Reform der Agrarpolitik
Tümpel sind nach § 30 Absatz 1 Nummer 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) geschützt und gehören bis zu einer Größe von maximal 2000 m² als Cross Compliance Landschaftselement zur beihilfefähigen Fläche im Rahmen der Betriebsprämienregelung, deren Fläche im Gemeinsamen Antrag beantragt werden kann. Hier ist nach der Cross-Compliance-Regelung die Beseitigung untersagt, und es ist im Flurstücksverzeichnis des GA (FIONA) für das betreffende Flurstück anzugeben, dass ein CC-Landschaftselement vorhanden ist.
Weitere Informationen
Bedeutung und Pflege von Stillgewässern
Bilder
LEL Schwäbisch Gmünd Stand 01/2012