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Förderung der Naturparke

Im Zuge der GAP-SP Umsetzung wird aktuell auch die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über die Gewährung von Zuwendungen für Naturparke in Baden-Württemberg (VwV NPBW) überarbeitet und neu aufgestellt.

Ziel:

  • Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in den Naturparken
  • Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus
  • Integrierte Entwicklung des ländlichen Raums
  • Förderung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt
  • Unterstützung der Maßnahmenträger bei ihren Aufgaben

Mittelherkunft:

EU, Baden-Württemberg

Zuwendungsempfänger/-innen:

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Förderfähige Maßnahmen:

Zuwendungen werden für Maßnahmen gewährt, die den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere dem Naturparkplan entsprechen und denen in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken entgegenstehen:

  • Entwicklung des Erholungswertes
    Investitionen in Infrastruktureinrichtungen für eine integrierte, umweltangepasste und nachhaltige Erholung sowie in diesem Zusammenhang erforderlich werdende Maßnahmen der Landschaftspflege, des Naturschutzes und Maßnahmen zur Sicherung der Infrastruktureinrichtungen
  • Natürliches Erbe
    Studien über natürlich vorkommende Arten und Lebensräume sowie über Auswirkungen von Land- und Erholungsnutzungen auf die Arten- und Lebensräume. Investitionen in Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes soweit sich deren Fördernotwendigkeit aus einer Studie ergibt.
  • Kulturelles Erbe
    Investitionen und Studien im Zusammenhang mit Aktionen zur Erhaltung und Entwicklung des materiellen kulturellen Erbes, insbesondere kulturhistorische und landschaftsprägende Bauwerke einschließlich der umgebenden Kulturlandschaft. Studien zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes, die einen direkten Naturparkbezug aufweisen.
  • Sensibilisierung
    Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung für sämtliche Aspekte im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Auftrag und den besonderen Zielsetzungen des Naturparks, unter anderem die Bereitstellung und Vermittlung von naturparkrelevanten Informationen insbesondere durch Flyer, Broschüren, Ausstellungen, Informationstafeln, Interaktive Informations- und Bildungsmodule, Veranstaltungen, Bildungsangebote.
  • Die Fördertatbestände „Naturparkpläne“ und „Projektkoordination“ können ausschließlich von den Naturparkvereinen oder Naturparkfördervereinen beantragt werden.

Fördervoraussetzungen:

Förderung erfolgt nur für Maßnahmen im ländlichen Gebiet gemäß GAP-SP und nur, wenn die Maßnahmen in Gebieten durchgeführt werden, die rechtskräftig als Naturpark ausgewiesen sind oder für die ein Verfahren zur Ausweisung nach gleichen Bestimmungen eingeleitet wurde.

Für Maßnahmen innerhalb bebauter Ortsteile kann keine Zuwendung gewährt werden, ausgenommen sind Studien, Maßnahmen der Besucherlenkung und die Bereitstellung von Besucherinformation sowie Maßnahmen die unter den Punkt „Sensibilisierung“ fallen.

Art und Höhe der Förderung:

  • Zuwendung wird zur Projektförderung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt
  • Höhe der Zuwendung:
    • Investitionen zur Entwicklung des Erholungswertes sowie in Maßnahmen zur Sensibilisierung bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Kosten
    • Ausgaben für Studien und Investitionen zum Natürlichen Erbe bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Kosten
    • Ausgaben für Studien und Investitionen zum Kulturellen Erbe bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Kosten
  • Mindestauszahlungsbetrag:
    • 2500 € bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Landkreise)
    • 500 € bei natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts

Die vollständige Beschreibung der förderfähigen Maßnahmen, Fördervoraussetzungen, Auflagen sowie Art und Höhe der Förderung entnehmen Sie bitte der VwV Naturparke

Antragstellung:

  • Dem Antrag sind beizufügen:
    • ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen
    • Projektbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan des Vorhabens, ggf. Detailpläne
    • Kostenplausibilisierung
    • Erklärung des Antragstellers
    • Formblatt „Angaben zum Unternehmen“ bei Maßnahme „Entwicklung des Erholungswertes“

Die Formblätter zur Einreichung dieser Unterlagen sind mit dem Antragsformular verlinkt, weitere Vordrucke können über die Naturpark-Geschäftsstellen bezogen werden.

Weitere Informationen

Schutzgebietsverzeichnis (LUBW)

Link zu den Naturparken in Baden-Württemberg (mit Kontaktseite)



Dokumente und Unterlagen sowie weitere Informationen finden Sie unter dem Button   am rechten bzw. unteren Bildrand.

Stand 01/2023

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