Navigation überspringen

Derzeit bekannte Fehler in FIONA Version 18.1.2

Aktualisierung am 07.03. in Rot
Aktualisierung am 08.03. in Blau

  1. Import von Geometrien in FIONA-GIS derzeit nicht möglich:
    Wird in FIONA-GIS im Reiter "Vorlagen" die Schaltfläche "Import" betätigt und versucht eine ausgewählte zip-Datei über die Schaltfläche "Importieren"  zu importieren, erscheint die Meldung "Die Datei ist keine zip-Datei.". Der Fehler wird mit der nächsten FIONA-Version behoben.
  2. Meldung DZ-32 zur Greening / Ökologische Vorrangflächen: Hinweis wird z.T. zu Unrecht ausgegeben:
    Der Hinweis sollte ausgegeben werden, wenn ein Antragsteller von der Verpflichtung Ökologische Vorrangflächen anzugeben, befreit ist, aber dennoch Ökologische Vorrangfläche angibt und diese Ökologischen Vorrangflächen weniger als 5 % der Ackerfläche des Antragstellers ausmachen. Derzeit wird der Hinweis auch dann ausgegeben, wenn gar keine Ökologische Vorrangflächen angegeben worden sind. Der Fehler wird mit der nächsten Version behoben.
    Fachliche Hintergrund der Meldung DZ-32: Wenn ein Antragsteller von der Verpflichtung Ökologische Vorrangflächen (ÖVF) anzugeben, befreit ist, aber dennoch Ökologische Vorrangfläche angibt, müssen diese ÖVF mind. 5 % der Ackerfläche betragen. Wenn weniger als 5 % der Ackerfläche als ÖVF angegeben werden, dann werden die ÖVF-Kennzeichen im Rahmen der Verwaltungskontrolle von Amts wegen gelöscht, was u.a. dazu führen kann, dass eine Fläche zu DGL wird, weil die Brache-ÖVF dann nicht mehr als sogenanntes Pause-Jahr bei der Dauergrünlandentstehung anerkannt wird.
  3. Meldungen zur Greening / Anbaudiversifizierung: Diesbezügliche Meldungen sind derzeit z.T. fehlerhaft:
    1. In Auswertung 8 wird in einigen Fällen ausgegeben, dass die Bedingungen der Anbaudiversifizierung erfüllt seien, obwohl sie tatsächlich nicht erfüllt sind und umgekehrt. Fehler tritt auf, wenn Flächen außerhalb Baden-Württembergs vorhanden sind.
    2. Bei der Anbaudiversifizierung wird bei Betrieben mit mehr als 30 ha Ackerfläche ausgegeben, dass die Bedingungen erfüllt seien, auch dann, wenn die Hauptkultur mehr als 75 % der Ackerfläche einnimmt und die erste und zweite Kultur zusammen mehr als 95 % der Ackerflächen einnehmen. Das ist nicht korrekt.
    3. Bei der Anbaudiversifizierung gelten Weizen und Dinkel ab 2018 als eigene Kulturen. Das ist derzeit noch nicht berücksichtigt. Weizen und Dinkel werden noch als eine Kultur gezählt.
    4. Fehler werden mit der nächste Version behoben.
  4. Unter Karten / Digitalisierung / "Antragsgeometrien 2017 Stand letzter Abschluss" werden derzeit noch keine Daten angezeigt. Hier sollte der letzte Stand Ihrer Antragsschläge aus FIONA 2017 angezeigt werden.

Informationen  zum Datenschutz und zum Einsatz von Cookies auf dieser  Seite finden Sie in unserer Datenschutzerklärung