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Umsetzungsinstrumente

Landschaftspflegerichtlinie (LPR)


Ziel:

  • Schutz, Erhaltung und Entwicklung von Lebensräumen und der vielfältigen Landschaft als Lebensgrundlage und als Erholungsraum
  • Schutz und Erhaltung von Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume
  • Sicherung und Entwicklung der Kulturlandschaft durch nachhaltige Landbewirtschaftung unter Berücksichtigung von Naturschutzbelangen


Broschüre zur Landschaftspflegerichtlinie (LPR):

Die im Jahr 1983 eingeführte Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale, integrierte Förderprogramm für den Naturschutz in Baden-Württemberg. Mit Hilfe der LPR kann eine Vielzahl von Maßnahmen des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Landeskultur gefördert werden. Das Förderspektrum reicht vom Vertragsnaturschutz über die Biotoppflege, die Förderung der Natura 2000-Managementpläne bis hin zu Grunderwerbsmaßnahmen und der Unterstützung von Investitionsvorhaben, wie etwa naturschutzwichtigen Stallbauten. In der Broschüre werden anhand von Praxisbeispielen sowohl die Bandbreite als auch die Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Fördermaßnahmen dargestellt. Darüber hinaus werden grundlegende Informationen über die Fördermöglichkeiten vermittelt. Sie soll zudem als Inspiration für künftige Aktivitäten zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg dienen.

Neue Broschüre zur Landschaftspflegerichtlinie veröffentlicht (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg)


Nähere Informationen:

Nähere Informationen zur Landschaftspflegerichtlinie erhalten Sie über die Infodienst-Seiten Landwirtschaft-Ernährung-Ländlicher Raum:
Förderwegweiser-Agrarpolitik und Förderung-Landschaftspflegerichtlinie

und über die Seiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg:
Landschaftspflegerichtlinie

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