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Steillagenförderung Dauergrünland: De-minimis-Betrag auf 20.000 € erhöht

Steillagenförderung Dauergrünland - Neuerung für das Jahr 2019:

Ab dem 14. März 2019 gilt die neue Agrar-De-minimis-Obergrenze von 20.0000 Euro. D.h. der Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in einem Zeitraum von drei Steuerjahren darf 20.000 Euro (statt bisher 15.000 Euro) nicht übersteigen. In FIONA wurde die SLG-Antragsmaske entsprechend angepasst.

Die Erhöhung der Obergrenze erreicht am 14. März 2019 Rechtskraft durch die Verordnung (EU) 2019/316 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor  (ABl. L 51 I vom 22.2.2019, S. 1).

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